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Antislawismus / Antislawischer Rassismus

bezeichnet die strukturelle Diskriminierung von Menschen, die vermeintlich oder selbstgewählt zur sozial-konstruierten Gruppe der Slaw*innen gehören, z. B. Russlanddeutsche, jüdische Kontingentgeflüchtete oder polnische Migrant*innen. Diese Diskriminierungsform kann sich auch pauschal gegen die Bevölkerung aus Zentral-, Ost- und Südosteuropa richten oder gegen Menschen, denen die nationale oder ethnische Zugehörigkeit zu einer dieser Regionen zugeschrieben wird. Im Nationalsozialismus dienten der Antislawismus und die rassistische Zuordnung zu einer »slawischen Rasse« der Abwertung und Entmenschlichung sowie als Begründung für Zwangsarbeit und deutsche Kriegs- und Siedlungspolitik. Antislawismus geht auch mit anderen Diskriminierungsformen wie Rassismus gegen Rom*nja und Sinti*zze, Antisemitismus, antiasiatischer Rassismusantimuslimischer Rassismus, Sexismus oder Klassismus einher.

Weiterführende Begriffe: Nationalsozialistischer Genozid, Antiromaismus, Anti-Schwarzer Rassismus, Wir

 

Aussiedler*innen / Spätaussiedler*innen

sind rechtlich »deutsche Volkszugehörige« und mit etwa 2,7 Millionen Menschen eine der größten eingewanderten Gruppen in der Bundesrepublik. Laut Definition des Innenministeriums handelt es sich bei ihnen um »Personen deutscher Herkunft, die in Ost- und Südosteuropa sowie in der Sowjetunion unter den Folgen des Zweiten Weltkrieges gelitten haben (und die) noch Jahrzehnte nach Kriegsende aufgrund ihrer Volkszugehörigkeit massiv verfolgt« wurden. In der Bundesrepublik können sie die »Statusdeutscheneigenschaft« bekommen, werden damit deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt und sind keine Ausländer*innen. Trotzdem sind sie teils spezifischen bürokratischen Hürden oder Diskriminierungen ausgesetzt.

 

Weiterführende Begriffe: Migrant*innenNeubürger*inNeue Deutsche, Russlanddeutsche, Vertriebene, Zuwanderer*innen