bezeichnet die strukturelle Diskriminierung von Menschen, die vermeintlich oder selbstgewählt zur sozial-konstruierten Gruppe der Slaw*innen gehören, z. B. Russlanddeutsche, jüdische Kontingentgeflüchtete oder polnische Migrant*innen. Diese Diskriminierungsform kann sich auch pauschal gegen die Bevölkerung aus Zentral-, Ost- und Südosteuropa richten oder gegen Menschen, denen die nationale oder ethnische Zugehörigkeit zu einer dieser Regionen zugeschrieben wird. Im Nationalsozialismus dienten der Antislawismus und die rassistische Zuordnung zu einer »slawischen Rasse« der Abwertung und Entmenschlichung sowie als Begründung für Zwangsarbeit und deutsche Kriegs- und Siedlungspolitik. Antislawismus geht auch mit anderen Diskriminierungsformen wie Rassismus gegen Rom*nja und Sinti*zze, Antisemitismus, antiasiatischer Rassismus, antimuslimischer Rassismus, Sexismus oder Klassismus einher.
Weiterführende Begriffe: Nationalsozialistischer Genozid, Antiromaismus, Anti-Schwarzer Rassismus, Wir