wird durch das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarates garantiert. Sie besagt, dass alle Angehörigen einer nationalen Minderheit selbst wählen dürfen, ob sie sich dieser Minderheit zugehörig fühlen oder nicht. Dieses Bekenntnis ist frei, ein Nachweis der Gruppenzugehörigkeit darf also nicht verlangt werden. Sinti*zze und Rom*nja sind in Deutschland seit 1998 als nationale Minderheit anerkannt.

Weiterführende Begriffe: Minderheitenrat