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Bekenntnisfreiheit

wird durch das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarates garantiert. Sie besagt, dass alle Angehörigen einer nationalen Minderheit selbst wählen dürfen, ob sie sich dieser Minderheit zugehörig fühlen oder nicht. Dieses Bekenntnis ist frei, ein Nachweis der Gruppenzugehörigkeit darf also nicht verlangt werden. Sinti*zze und Rom*nja sind in Deutschland seit 1998 als nationale Minderheit anerkannt.

Weiterführende Begriffe: Minderheitenrat

Deutsche Sinti*zze und Rom*nja

sind eine nationale Minderheit. Sprachforscher*innen verorten ihre ursprüngliche Herkunft in Indien und dem heutigen Pakistan. Laut Minderheitensekretariat leben ca. 60.000 Sinti*zze und 10.000 Rom*nja in Deutschland.1 Neben Deutsch sprechen sie als zweite Muttersprache häufig Romanes. Oft werden in der aktuellen Diskussion Einwander*innen aus Rumänien, Bulgarien oder Serbien irrtümlicherweise als »Sinti und Roma« bezeichnet. Auf sie würde gegebenenfalls nur die Bezeichnung Rom*nja zutreffen. Bei der Einwanderung nach Deutschland wird jedoch nur die Staatsangehörigkeit erfasst – es ist also nicht bekannt, welche Eingewanderten Angehörige der Minderheit sind2.
Weiterführende Begriffe: Deutsche Rom*nja, Einwanderungsgesellschaft, Neue Deutsche, Osteuropäischer Herkunft