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Asylantenschwemme, Asylantenflut oder Asylantenstrom

sind Metaphern, die vor allem in den 1980er und 1990er Jahren verbreitet waren. Sie suggerieren, dass es notwendig sei, die Aufnahme von Geflüchteten zu verhindern – diese werden deshalb Naturkatastrophen gleichgesetzt. Wie die Parole »Das Boot ist voll« werden die oben genannten Begriffe als populistische Floskeln und emotional aufgeladene Angstmacherei kritisiert. Inzwischen werden oft die Varianten Flüchtlingsstrom oder »Flüchtlingswelle« gebraucht, die dieselben Assoziationen wecken. Ein neutrales Schlagwort wäre z. B. Fluchtmigration.
Weiterführende Begriffe: AsylbewerberAsylantenArmutszuwanderer

Displaced Persons

(DPs) engl. für Vertriebene. Die UN bezeichnen Personen als displaced people, die wegen bewaffneter Auseinandersetzungen, Menschenrechtsverletzungen, natürlicher oder menschlich verursachter Katastrophen gezwungen wurden, ihren Heimatort zu verlassen, aber keine international anerkannte Staatsgrenze überschritten haben; im Sinne der UN sind DPs Binnenflüchtlinge. Als historischer Begriff in der deutschen Geschichte bezieht er sich vor allem auf ehemalige KZ-Häftlinge, Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter*innen nach dem Zweiten Weltkrieg.

Weiterführende Begriffe: Heimatlose Flüchtlinge, Flüchtlinge, Vertriebene

Heimatlose Flüchtlinge

auf Englisch Displaced persons (DPs) genannt, sind Menschen und ihre Nachkommen, die während des Zweiten Weltkriegs verschleppt wurden, nach 1945 aber nicht mehr in ihre Heimatländer zurückkehren konnten, zum Beispiel aufgrund veränderter Landesgrenzen. Die meisten von ihnen sind ehemalige Zwangsarbeiter*innen aus Ost- und Südosteuropa, die während des Zweiten Weltkriegs in deutschen Industriebetrieben arbeiten mussten.
Weiterführende Begriffe: Asyl- und Flüchtlingsschutz, FlüchtlingeGeflüchteteKontingentflüchtlingeVertriebene

Vertriebene

sind deutsche Staatsangehörige oder sog. deutsche »Volkszugehörige« (jur. Bezeichnung, Bundesvertriebenengesetz) und ihre Nachkommen, die ihren Wohnsitz im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg verloren haben. Auch Aussiedler*innen gelten gesetzlich als Vertriebene. Beide Gruppen haben, ebenso wie Spätaussiedler*innen, einen rechtlichen Anspruch darauf, aus Ländern des ehemaligen Ostblocks in Deutschland aufgenommen zu werden. In der Bundesrepublik bekommen sie in der Regel automatisch die sog. Statusdeutscheneigenschaft und sind somit keine Ausländer*innen.
Weiterführende Begriffe: AsylsuchendeDisplaced Persons (DPs)GeflüchteteHeimatlose Flüchtlinge