(siehe auch: türkischstämmig) Grundsätzlich sollte die Herkunft von Straftäter*innen oder Verdächtigen nur dann genannt werden, wenn ein Bezug zur Tat besteht und die Information zum Verständnis notwendig ist. Das wäre etwa der Fall, wenn z.B. ein kultureller oder religiöser Hintergrund bei der Entscheidung in einem Gerichtsverfahren berücksichtigt wird. Gibt es keinen sachlichen Bezug zum Tathergang, wird durch die explizite Nennung der ethnischen Herkunft von Straftäter*innen oder Verdächtigen in der Nachricht ein vermeintlich ursächlicher Zusammenhang hergestellt. Zum Vergleich: Es ist auch nicht üblich, von deutschstämmigen Täter*innen zu sprechen.
Weiterführende Begriffe: Ausländerkriminalität, Der Gesuchte spricht Deutsch mit türkischem Akzent, Der Kölner Behrouz F., Osteuropäischer Herkunft, arabischstämmig