ist der Prozess zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft. Unterschieden wird zwischen Anspruchseinbürgerung und Ermessenseinbürgerung. Anspruch auf eine Einbürgerung hat, wer die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt (z.B. mindestens acht Jahre Aufenthalt, Lebensunterhaltssicherung ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II, seit 2020 auch eine »Einordnung in deutsche Lebensverhältnisse«). Sind nicht alle Voraussetzungen gegeben, kann eine Einbürgerungsbehörde trotzdem die deutsche Staatsbürgerschaft vergeben, wenn z.B. ein öffentliches Interesse an der Einbürgerung besteht (bspw. bei Profi-Sportler*innen) und einige Mindestanforderungen erfüllt sind.

Weiterführende Begriffe: Bundesrepublikaner, doppelte Staatsbürgerschaft, deutsche Staatsangehörigkeit, NeubürgerNeue DeutscheOptionspflichtPassdeutsche