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Drittstaatsangehörige

wird in der Fachsprache verwendet, um Menschen zu beschreiben, die keine Staatsangehörigkeit eines EU-Landes haben. Solange es rechtliche Unterscheidungen für diese Gruppen gibt, ist der Begriff unvermeidbar. Beispiel: Deutsche haben allgemeines Wahlrecht, EU- Bürger*innen können in Deutschland bei Kommunalwahlen abstimmen, Drittstaatsangehörige dürfen in beiden Fällen nicht mitwählen.

Weiterführende Begriffe: Bundesrepublikaner, Einwanderer, Menschen mit internationaler Geschichte, Migranten, Zuwanderer

Maghreb-Staaten

(arabisch: Westen, wörtlich: Ort, wo die Sonne untergeht) ist die zusammenfassende Bezeichnung für die drei nordafrikanischen Staaten Tunesien, Algerien und Marokko. Teilweise werden auch Libyen und Mauretanien dazugezählt. Im Mai 2016 wurden Tunesien, Algerien und Marokko per Bundestagsabstimmung zu sicheren Herkunftsländern erklärt, was die Abschiebung von Geflüchteten aus diesen Ländern erleichtert. Menschenrechtsorganisationen kritisieren, dass dies für keines der drei Länder zutrifft.

Weiterführende Begriffe: Afrika, BPOC, Muslim*innen, Antimuslimischer Rassismus

Südländer*in

ist ein aus der Mode gekommener Begriff, aber in der Beschreibung »südländisches Aussehen« in manchen Medien noch zu finden. Hier stellt sich die Frage: Was genau ist gemeint? Geografisch ist der Begriff unspezifisch und verortet Menschen außerhalb von Deutschland, obwohl sie hier geboren und aufgewachsen sein könnten. Der Begriff wird auch von rechtsradikalen und rechtsextremen Medien verwendet.
Weiterführende Begriffe: Deutsch-Türk*in, Kanak*inMischling, Türkischstämmige (Bürger*innen)