Archiv

Ausländer*innen mit deutschem Pass

taucht –  kaum in gegenderter Form, aber als »Ausländer mit deutschem Pass« – erstaunlicherweise immer wieder auf, ist sachlich falsch und als diskriminierender Widerspruch zu sehen. Vermutlich sind damit Deutsche mit internationaler Geschichte, also mit eigener Einwanderungserfahrung oder Migrationshintergrund gemeint.

Weiterführende Begriffe: Einwander*innenEinwanderer und ihre Nachkommen, Menschen aus eingewanderten Familien, Menschen mit internationaler Geschichte, Migrant*innenNeue Deutsche, PassdeutscheZuwander*innen

Der Kölner Behrouz F.

bei der Nennung von Namen oder Alias-Namen in Berichten ist eine Verbindung mit dem Wohnort zu empfehlen. Auch eine Nennung des Wohnbezirks kann sinnvoll sein, weil sie oft mehr Aussagekraft hat als die Herkunft. Vor allem in ausführlichen Berichten ist es meist aufschlussreicher zu erfahren, ob Behrouz F. in einem Arbeiterkiez oder Nobelviertel wohnt. Formulierungen wie »der Iraner Behrouz F. aus Köln« oder »der iranischstämmige Behrouz F.« hingegen machen eher deutlich, dass Behrouz F. weder »echter« Kölner noch Deutscher ist oder sein kann.

Weiterführende Begriffe: Der Gesuchte spricht Deutsch mit türkischem Akzent, Osteuropäischer Herkunft, arabischstämmig, Der türkischstämmige (besser: türkeistämmige) Tatverdächtige

Der türkischstämmige Tatverdächtige

(siehe auch: türkischstämmig) Grundsätzlich sollte die Herkunft von Straftäter*innen oder Verdächtigen nur dann genannt werden, wenn ein Bezug zur Tat besteht und die Information zum Verständnis notwendig ist. Das wäre etwa der Fall, wenn z.B. ein kultureller oder religiöser Hintergrund bei der Entscheidung in einem Gerichtsverfahren berücksichtigt wird. Gibt es keinen sachlichen Bezug zum Tathergang, wird durch die explizite Nennung der ethnischen Herkunft von Straftäter*innen oder Verdächtigen in der Nachricht ein vermeintlich ursächlicher Zusammenhang hergestellt. Zum Vergleich: Es ist auch nicht üblich, von deutschstämmigen Täter*innen zu sprechen.
Weiterführende Begriffe: Ausländerkriminalität, Der Gesuchte spricht Deutsch mit türkischem Akzent, Der Kölner Behrouz F., Osteuropäischer Herkunft, arabischstämmig

Deutsche Staatsangehörigkeit

erwerben Menschen mit der Geburt entweder nach dem Abstammungsprinzip, wenn sie also als Kind deutscher Eltern geboren werden, oder seit 2000 auch nach dem Geburtsortprinzip. Das heißt, auch Kinder, deren Eltern keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, erhalten seither in der Regel die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn sie in Deutschland geboren sind (siehe doppelte Staatsangehörigkeit, Optionspflicht). Unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. achtjähriger Aufenthalt) kann man durch Einbürgerung deutsche*r Staatsbürger*in werden.

Weiterführende Begriffe: Ausländer mit deutschem Pass, Aussiedler / Spätaussiedler, Autochthone DeutscheBundesrepublikaner, Deutsche,  Einheimische

Osteuropäischer Herkunft, arabischstämmig

etc. sind meist mutmaßliche Beschreibungen und sollten mit Bedacht verwendet werden. Grundsätzlich sind in Fahndungshilfen nur Formulierungen zu empfehlen, die auf Tatsachen beruhen und wirklich hilfreich sind. Die Zuordnung eines Menschen zu großen Regionen, wie Arabien, Osteuropa, Asien etc. sind kaum nützlich für die Fahndung, dafür aber stark verallgemeinernd.
Weiterführende Begriffe: Der Kölner Behrouz F., Der türkischstämmige Tatverdächtige (besser: türkeistämmige), der Gesuchte spricht Deutsch mit türkischem Akzent