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Minderheitenrat

setzt sich für die Förderung und den Schutz der vier nationalen Minderheiten in Deutschland ein und vertritt ihre Interessen gegenüber der Bundesregierung. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma gehört ihm an. Der Minderheitenrat soll den Informationsfluss zwischen den vier Minderheiten abstimmen und fördern, aber auch gemeinsame Stellungnahmen zu aktuellen Schwerpunkthemen verfassen.
Weiterführende Begriffe: Minderheitensekretariat

Nationale Minderheit

beschreibt jene Gruppen der Bevölkerung, die in Deutschland durch Bund und Länder einen besonderen Schutz und eine spezifische Förderung erhalten. Neben den deutschen Sinti*zze und Rom*nja sind auch die Lausitzer Sorb*innen, die dänische Minderheit und die friesische Volksgruppe als nationale Minderheit anerkannt. Angehörige der nationalen Minderheiten sind deutsche Staatsangehörige, unterscheiden sich aber von der Mehrheitsbevölkerung durch eine eigene Sprache, Kultur, Geschichte und Identität, die sie bewahren. Im Gegensatz zu den anderen Gruppen leben die deutschen Sinti*zze und Rom*nja nicht in angestammten Siedlungsgebieten, sondern im ganzen Bundesgebiet.
Weiterführende Begriffe: Bekenntnisfreiheit, Minderheitenrat, Minderheitensekretariat