steht für deutsche Staatsangehörige
. Als Adjektiv oder Substantiv sollte der Begriff nicht dazu dienen, eine ethnische Zugehörigkeit und damit nur die standarddeutsche
Bevölkerung zu beschreiben. Denn: Jede*r fünfte Deutsche hat einen Migrationshintergrund. Und ihr Anteil wächst: Seit dem Jahr 2000 erhalten in Deutschland geborene Kinder von Ausländer*innen (in der Regel automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit).
Weiterführende Begriffe: Autochthone Deutsche, Biodeutsche, Standard-Deutsche, Deutsche ohne Migrationshintergrund, Einheimische
erwerben Menschen mit der Geburt entweder nach dem Abstammungsprinzip, wenn sie also als Kind deutscher Eltern geboren werden, oder seit 2000 auch nach dem Geburtsortprinzip. Das heißt, auch Kinder, deren Eltern keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, erhalten seither in der Regel die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn sie in Deutschland geboren sind (siehe doppelte Staatsangehörigkeit). Unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. fünfjähriger Aufenthalt) kann man durch Einbürgerung deutsche*r Staatsbürger*in werden.
Weiterführende Begriffe: Ausländer mit deutschem Pass, Aussiedler / Spätaussiedler, Autochthone Deutsche, Bundesrepublikaner, Deutsche, Einheimische