sind deutsche »Volkszugehörige« (jur. Bezeichnung, Bundesvertriebenengesetz) und mit etwa 2,8 Millionen Menschen eine der größten eingewanderten Gruppen in der Bundesrepublik . Laut Definition des Innenministeriums handelt es sich bei ihnen um »Personen deutscher Herkunft, die in Ost- und Südosteuropa sowie in der Sowjetunion unter den Folgen des Zweiten Weltkrieges gelitten haben“ und die „aufgrund ihrer deutschen Volkszugehörigkeit massiv verfolgt” wurden, auch “noch Jahrzehnte nach Kriegsende” (Quelle BAMF). In der Bundesrepublik können sie die »Statusdeutscheneigenschaft« bekommen, werden damit deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt und sind keine Ausländer*innen.
Weiterführende Begriffe: Migrant*innen, Neubürger*in, Neue Deutsche, Russlanddeutsche, Vertriebene, Zuwanderer*innen
sind dem rabbinischen Religionsgesetz nach alle, deren Mutter Jüdin ist. Weil es immer mehr gemischtkonfessionelle Ehen gibt, gilt z. B. bei progressiven Strömungen in den USA auch als jüdisch, wer einen jüdischen Vater hat und jüdisch erzogen wird. Ebenso ist es möglich, zum jüdischen Glauben zu konvertieren. Wer von Geburt an jüdisch ist, ist nicht automatisch religiös; viele Juden*Jüdinnen sind nicht gläubig, sehen sich aber als Teil der jüdischen Gemeinschaft – teilweise benennen sie das Judentum als ihre kulturelle Identität statt als ihre Religion. Einige gläubige Juden*Jüdinnen bezeichnen sich als Volk Israel. Es ist aber ein Irrtum, Juden*Jüdinnen, die in vielen Teilen der Welt leben, mit Israel*innen, also den Bürger*innen des multiethnischen Staates Israel
, gleichzusetzen. »Jude« wird übrigens aus historischen Gründen nicht mit der Form »Jüd*innen« gegendert, sondern »Juden*Jüdinnen«.
Weiterführende Begriffe: Aschkenasim, Sephardim