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Ausweisung

ist ein Verwaltungsakt und betrifft Geflüchtete, deren Antrag auf Asyl rechtskräftig abgelehnt wurde oder Ausländer*innen, die Straftaten begangen haben oder die als Gefahr für die Sicherheit in Deutschland eingestuft werden. Menschen, die nach Erhalt des Ausweisungsbescheids nicht freiwillig gehen, droht die Abschiebung.

Weiterführende Begriffe: Asylsuchende, Asyl- und FlüchtlingsschutzAusländerkriminalitätIllegale Migrant*innen

Duldung

betrifft Menschen ohne einen Aufenthaltstitel, von deren Abschiebung jedoch vorübergehend abgesehen wird, weil ihnen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben droht oder eine Abschiebung nicht möglich ist (zum Beispiel, weil in dem Herkunftsland Krieg herrscht oder sie keine Papiere haben). Durch die Duldung wird der Aufenthalt zwar nicht rechtmäßig, aber es entfällt die Strafbarkeit wegen »illegalen Aufenthalts«.

Weiterführende Begriffe: Abschiebungsverbot, Asyl- und Flüchtlingsschutz, Bleiberecht, De-facto-Flüchtlinge, Illegale Migrant*innen