wird als Alternativbegriff für Flüchtlinge verwendet, weil damit die als kleinmachend und teils abwertend empfundene Endung »-ling« umgangen wird und die Menschen als aktive Subjekte beschrieben werden. Da es sich um keinen juristischen Begriff handelt, ist er bei der Berichterstattung in vielen Fällen einsetzbar: geflüchtete Menschen
können auch jene sein, die keinen offiziellen Flüchtlingsstatus haben. Allerdings richtet sich genau dagegen auch eine Kritik am Begriff: Flüchtling ist ein durch die Genfer Flüchtlingskonvention juristisch geschützter Begriff. Weitere Alternativen: Schutzsuchende
, Exilierte
, Asylsuchende
(ggf. Geschützte Personen
).
Weiterführende Begriffe: Asylbewerber, Asyl- und Flüchtlingsschutz, Bleiberecht, De-facto-Flüchtlinge, Subsidiärer Schutz
wurde eine Zeit lang (in der männlichen Form) von der Bundesregierung oder in EU-Rechtsakten für Menschen verwendet, die ohne Genehmigung einreisen oder sich ohne gültige Papiere in einem Land aufhalten. Gängiger ist es, von illegaler
oder irregulärer Migration
zu sprechen; eine bekannte Parole von Menschenrechtsorganisationen lautet »Kein Mensch ist illegal«, d. h. nur Handlungen können ungesetzlich sein. Die Nachrichtenagentur Associated Press (AP) hat deshalb bereits 2013 beschlossen, den Terminus nicht mehr zu verwenden. In Frankreich ist die Selbstbezeichnung Sans Papiers
üblich, papierlose Migrant*innen
. Weitere Alternativen: illegalisierte Migrant*innen
, irreguläre Migrant*innen
oder undokumentierte Migration
.
Weiterführende Begriffe: Asylbewerber, Asyl- und Flüchtlingsschutz, Ausländerkriminalität, Ausweisung, Geflüchtete