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Aussiedler*innen / Spätaussiedler*innen

sind deutsche »Volkszugehörige« und mit etwa 4,5 Millionen Menschen die größte eingewanderte Gruppe in der Bundesrepublik. Laut Definition des Innenministeriums handelt es sich bei ihnen um »Personen deutscher Herkunft, die in Ost- und Südosteuropa sowie in der Sowjetunion unter den Folgen des Zweiten Weltkrieges gelitten haben (und die) noch Jahrzehnte nach Kriegsende aufgrund ihrer Volkszugehörigkeit massiv verfolgt« wurden. In der Bundesrepublik können sie die »Statusdeutscheneigenschaft« bekommen, werden damit deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt und sind keine Ausländer*innen.

Weiterführende Begriffe: Migrant*innenNeubürger*inNeue Deutsche, Russlanddeutsche, Vertriebene, Zuwanderer*innen

Deutsche Staatsangehörigkeit

erwerben Menschen mit der Geburt entweder nach dem Abstammungsprinzip, wenn sie also als Kind deutscher Eltern geboren werden, oder seit 2000 auch nach dem Geburtsortprinzip. Das heißt, auch Kinder, deren Eltern keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, erhalten seither in der Regel die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn sie in Deutschland geboren sind (siehe doppelte Staatsangehörigkeit, Optionspflicht). Unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. achtjähriger Aufenthalt) kann man durch Einbürgerung deutsche*r Staatsbürger*in werden.

Weiterführende Begriffe: Ausländer mit deutschem Pass, Aussiedler / Spätaussiedler, Autochthone DeutscheBundesrepublikaner, Deutsche,  Einheimische

Heimat

beschreibt, als persönlich definierter Begriff, den Ort, an dem Menschen sich heimisch fühlen, egal ob sie dort geboren sind oder nicht. Entsprechend können Menschen mit internationaler Geschichte eine Verbundenheit zu mehreren Heimaten empfinden. Politisch wird der Heimatbegriff teils weiterhin nationalistisch interpretiert (vgl. Volk). Eine der wenigen Äußerungen des ersten Bundesheimatministers Seehofer (CSU) dazu lautete »Heimatpolitik ist stets eine Politik der Vielfalt«.1

Weiterführende Begriffe: Einwanderungsgesellschaft, Ethnopluralismus, Überfremdung

Kulturkreis

stammt aus der Völkerkunde (19. Jh.) und war eine rassistische Vorstellung homogener Ethnien, die in sich abgeschlossen in bestimmten Regionen leben (siehe auch Ethnopluralismus). Diese Lehre ist längst widerlegt. In einer globalisierten Welt kann von geschlossenen Kulturkreisen nicht ausgegangen werden. Anstatt bspw. von einem unbestimmten »islamischen Kulturkreis« zu sprechen, bietet es sich an, präziser zu formulieren und stattdessen z. B. Muslim*innen arabischer Länder zu benennen.1
Weiterführende Begriffe: Heimat