sind deutsche »Volkszugehörige« (jur. Bezeichnung, Bundesvertriebenengesetz) und mit etwa 2,8 Millionen Menschen eine der größten eingewanderten Gruppen in der Bundesrepublik . Laut Definition des Innenministeriums handelt es sich bei ihnen um »Personen deutscher Herkunft, die in Ost- und Südosteuropa sowie in der Sowjetunion unter den Folgen des Zweiten Weltkrieges gelitten haben“ und die „aufgrund ihrer deutschen Volkszugehörigkeit massiv verfolgt” wurden, auch “noch Jahrzehnte nach Kriegsende” (Quelle BAMF). In der Bundesrepublik können sie die »Statusdeutscheneigenschaft« bekommen, werden damit deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt und sind keine Ausländer*innen.
Weiterführende Begriffe: Migrant*innen, Neubürger*in, Neue Deutsche, Russlanddeutsche, Vertriebene, Zuwanderer*innen
erwerben Menschen mit der Geburt entweder nach dem Abstammungsprinzip, wenn sie also als Kind deutscher Eltern geboren werden, oder seit 2000 auch nach dem Geburtsortprinzip. Das heißt, auch Kinder, deren Eltern keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, erhalten seither in der Regel die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn sie in Deutschland geboren sind (siehe doppelte Staatsangehörigkeit). Unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. fünfjähriger Aufenthalt) kann man durch Einbürgerung deutsche*r Staatsbürger*in werden.
Weiterführende Begriffe: Ausländer mit deutschem Pass, Aussiedler / Spätaussiedler, Autochthone Deutsche, Bundesrepublikaner, Deutsche, Einheimische
beschreibt, als persönlich definierter Begriff, den Ort, an dem Menschen sich heimisch fühlen, egal ob sie dort geboren sind oder nicht. Entsprechend können Menschen mit internationaler Geschichte eine Verbundenheit zu mehreren Heimaten
empfinden. Politisch wird der Heimatbegriff teils weiterhin nationalistisch interpretiert (vgl. Volk). Eine der wenigen Äußerungen des ersten Bundesheimatministers Seehofer (CSU) dazu lautete »Heimatpolitik ist stets eine Politik der Vielfalt«.
Weiterführende Begriffe: Einwanderungsgesellschaft, Ethnopluralismus, Überfremdung
stammt aus der Völkerkunde (19. Jh.) und war eine rassistische Vorstellung homogener Ethnien, die in sich abgeschlossen in bestimmten Regionen leben (siehe auch Ethnopluralismus). Diese Lehre ist längst widerlegt. In einer globalisierten Welt kann von geschlossenen Kulturkreisen nicht ausgegangen werden. Anstatt bspw. von einem unbestimmten »islamischen Kulturkreis« zu sprechen, bietet es sich an, präziser zu formulieren und stattdessen z. B. Muslim*innen arabischer Länder
zu benennen.
Weiterführende Begriffe: Heimat