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Abschiebung

bezeichnet die unter Zwang erfolgende Ausreise von Ausländer*innen aus Deutschland. In vielen Fällen findet sie unter Anwendung von polizeilicher Gewalt sowie in Begleitung von Polizeibeamt*innen statt. Behörden verwenden dafür den Begriff »Rückführung«, der von Hilfsorganisationen für Geflüchtete als euphemistisch kritisiert wird.

Weiterführende Begriffe: Abschiebungsverbot, Asylbewerber, Ausweisung, Dublin-Verfahren, Flüchtlinge

Freiwillige Ausreise / Rückkehr

ist ein beschönigender Begriff für die Ausreise bzw. Rückkehr, die Asylsuchenden nahe gelegt wird, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Lehnen sie ab, muss nach spätestens 30 Tagen die Abschiebung erfolgen.
Weiterführende Begriffe: Ausweisung

Illegale Migrant*innen

wurde eine Zeit lang (in der männlichen Form) von der Bundesregierung oder in EU-Rechtsakten für Menschen verwendet, die ohne Genehmigung einreisen oder sich ohne gültige Papiere in einem Land aufhalten. Gängiger ist es, von illegaler oder irregulärer Migration zu sprechen; eine bekannte Parole von Menschenrechtsorganisationen lautet »Kein Mensch ist illegal«, d. h. nur Handlungen können ungesetzlich sein. Die Nachrichtenagentur Associated Press (AP) hat deshalb bereits 2013 beschlossen, den Terminus nicht mehr zu verwenden. In Frankreich ist die Selbstbezeichnung Sans Papiers üblich, papierlose Migrant*innen. Weitere Alternativen: illegalisierte Migrant*innen, irreguläre Migrant*innen oder undokumentierte Migration.

Weiterführende Begriffe: AsylbewerberAsyl- und FlüchtlingsschutzAusländerkriminalitätAusweisung, Geflüchtete