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Dublin-Verfahren

Im Dublin-Verfahren wird der für die Prüfung eines Asylantrags zuständige europäische Staat festgestellt. Grundlage dafür ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den EU-Mitgliedsstaaten, Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz (Dublin-Staaten). Die wichtigste Regel darin besagt, dass Schutzsuchende in dem europäischen Staat Asyl beantragen müssen, in den sie nachweislich zuerst eingereist sind. Nur unbegleitete Minderjährige haben das Recht, zu ihrer Familie zu gehen oder dort aufgenommen zu werden, wo sie sich aufhalten. Kritik an diesem Verfahren gibt es, weil dadurch vor allem die ärmeren süd- und osteuropäischen Staaten für die Asylverfahren verantwortlich gemacht werden.

Weiterführender Begriff: sichere Drittstaaten

Duldung

betrifft Menschen ohne einen Aufenthaltstitel, von deren Abschiebung jedoch vorübergehend abgesehen wird, weil ihnen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben droht oder eine Abschiebung nicht möglich ist (zum Beispiel, weil in dem Herkunftsland Krieg herrscht oder sie keine Papiere haben). Durch die Duldung wird der Aufenthalt zwar nicht rechtmäßig, aber es entfällt die Strafbarkeit wegen »illegalen Aufenthalts«.

Weiterführende Begriffe: Abschiebungsverbot, Asyl- und Flüchtlingsschutz, Bleiberecht, De-facto-Flüchtlinge, Illegale Migrant*innen