ist ein Verwaltungsakt und betrifft Geflüchtete, deren Antrag auf Asyl rechtskräftig abgelehnt wurde oder Ausländer*innen, die Straftaten begangen haben oder die als Gefahr für die Sicherheit in Deutschland eingestuft werden. Menschen, die nach Erhalt des Ausweisungsbescheids nicht freiwillig gehen, droht die Abschiebung.
Weiterführende Begriffe: Asylsuchende, Asyl- und Flüchtlingsschutz, Ausländerkriminalität, Illegale Migrant*innen