sind abwertende Bezeichnungen, die aussagen sollen, dass Asylsuchende
vor allem aus wirtschaftlicher Not fliehen und damit das Grundrecht auf Asyl ausnutzen würden. Besonders oft werden Menschen aus den Maghreb-Staaten sowie Rom*nja als vermeintliche Armutsflüchtlinge bezeichnet, die jedoch oft fliehen, weil sie starker Diskriminierung ausgesetzt sind. Wenn Menschen tatsächlich aus wirtschaftlichen Gründen einreisen, kann auch von Arbeitseinwanderung
gesprochen werden.
Weiterführende Begriffe: Armutsflüchtlinge, Asylanten, Asylantenschwemme
wird in der männlichen Form oft als abfällige Bezeichnung für Menschen aus Südosteuropa verwendet, teils auch als Synonym für Rom*nja, die im Zuge der EU-Freizügigkeit nach Deutschland kommen. Die große Mehrheit der Menschen, die aus den EU-Mitgliedsstaaten Bulgarien und Rumänien eingewandert sind, geht jedoch einer Arbeit nach oder studiert. Es handelt sich daher überwiegend um eine – für Deutschland profitable – Arbeitseinwanderung
bzw. Arbeitszuwanderung. Bei »Armutsmigration« wird vor allem eine vermeintliche Einwanderung in die Sozialsysteme betont, die gesetzlich aber ausgeschlossen ist.
Weiterführende Begriffe: Armutsflüchtlinge, Asylmissbrauch, Fremdarbeiter, Roma, Sinti, Wirtschaftsflüchtling, Zuwanderer
Deutschland ist eines der wenigen Länder, in dem das Recht auf Asyl in der Verfassung festgeschrieben ist: »Politisch Verfolgte genießen Asylrecht«, heißt es in § 16a Grundgesetz. Doch dieses Recht wurde 1993, nach einer Welle rassistischer Gewalttaten, mit dem sogenannten »Asylkompromiss« stark eingeschränkt und ist weitgehend vom EU-Recht abgelöst. Lediglich ein bis zwei Prozent der Asylbewerber*innen erhalten in Deutschland Asyl nach dem Grundgesetz (»Asylberechtigte«), weil sie durch den Herkunftsstaat oder staatsähnliche Akteure verfolgt werden.
Weiterführende Begriffe: Asylbewerber*innen, Asylsuchende, Bleiberecht, Duldung, Geschützte Personen, Abschiebung, Geflüchtete