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Beschneidung, islamische

von Jungen (arab. Khitan), wird von vielen Muslim*innen als religiöse Pflicht angesehen und ist weitgehend etablierte Praxis. Sie wird im Laufe der Kindheit vor der Pubertät durchgeführt. Mit der Beschneidung werden Jungen rituell in der islamischen Gemeinschaft sozialisiert. In Deutschland ist die Beschneidung seit 2012 gesetzlich geregelt; laut § 1631d des BGB ist sie erlaubt, wenn sie »nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt« wird.

Weiterführende Begriffe: Beschneidung, jüdische

Beschneidung, jüdische

von neugeborenen Jungen ist in der Thora vorgeschrieben und hat eine große Bedeutung im Judentum. Der hebräische Name dafür ist Brit Mila(h) (»Bund der Beschneidung«). Das Ritual dient der Aufnahme in die jüdische Gemeinschaft. In Deutschland ist die Beschneidung von jüdischen und muslimischen Jungen erst seit 2012 gesetzlich geregelt; laut §1631d des BGB ist sie erlaubt, wenn sie »nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt« wird.

Weiterführende Begriffe: Beschneidung, islamische