Seit 2000 erhalten in Deutschland geborene Kinder von Ausländer*innen neben der ausländischen Staatsangehörigkeit in der Regel auch die deutsche. Bis 2024 galt dabei für die Kinder von Drittstaatsangehörigen die Optionspflicht: Zwischen dem 18. und dem 23. Geburtstag mussten sie sich für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden. Mit einem neuen Gesetz von 2024 ist die doppelte Staatsangehörigkeit generell ermöglicht und die Optionspflicht abgeschafft worden1.
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