sind deutsche »Volkszugehörige« (jur. Bezeichnung, Bundesvertriebenengesetz) und mit etwa 2,8 Millionen Menschen eine der größten eingewanderten Gruppen in der Bundesrepublik 1. Laut Definition des Innenministeriums handelt es sich bei ihnen um »Personen deutscher Herkunft, die in Ost- und Südosteuropa sowie in der Sowjetunion unter den Folgen des Zweiten Weltkrieges gelitten haben“ und die „aufgrund ihrer deutschen Volkszugehörigkeit massiv verfolgt” wurden, auch “noch Jahrzehnte nach Kriegsende”2 (Quelle BAMF). In der Bundesrepublik können sie die »Statusdeutscheneigenschaft« bekommen, werden damit deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt und sind keine Ausländer*innen.
Weiterführende Begriffe: Migrant*innen, Neubürger*in, Neue Deutsche, Russlanddeutsche, Vertriebene, Zuwanderer*innen