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De-facto-Flüchtlinge

haben entweder keinen Antrag auf Asyl gestellt oder ihr Asylantrag wurde abgelehnt. Die Bezeichnung de-facto-Flüchtling ist kein Rechtsbegriff, taucht aber hin und wieder auf, meistens für Personen, denen aus humanitären Gründen die Rückkehr in ihr Heimatland nicht zumutbar ist (z.B. wegen drohender Todesstrafe oder Folter im Herkunftsland).
Weiterführende Begriffe: Bleiberecht,Duldung, Geflüchtete, Illegale Migranten

Dublin-Verfahren

Im Dublin-Verfahren wird der für die Prüfung eines Asylantrags zuständige europäische Staat festgestellt. Grundlage dafür ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den EU-Mitgliedsstaaten, Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz (Dublin-Staaten). Die wichtigste Regel darin besagt, dass Schutzsuchende in dem europäischen Staat Asyl beantragen müssen, in den sie nachweislich zuerst eingereist sind. Nur unbegleitete Minderjährige haben das Recht, zu ihrer Familie zu gehen oder dort aufgenommen zu werden, wo sie sich aufhalten. Kritik an diesem Verfahren gibt es, weil dadurch vor allem die ärmeren süd- und osteuropäischen Staaten für die Asylverfahren verantwortlich gemacht werden.

Weiterführender Begriff: sichere Drittstaaten