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Aussiedler*innen / Spätaussiedler*innen

sind rechtlich »deutsche Volkszugehörige« und mit etwa 2,7 Millionen Menschen eine der größten eingewanderten Gruppen in der Bundesrepublik. Laut Definition des Innenministeriums handelt es sich bei ihnen um »Personen deutscher Herkunft, die in Ost- und Südosteuropa sowie in der Sowjetunion unter den Folgen des Zweiten Weltkrieges gelitten haben (und die) noch Jahrzehnte nach Kriegsende aufgrund ihrer Volkszugehörigkeit massiv verfolgt« wurden. In der Bundesrepublik können sie die »Statusdeutscheneigenschaft« bekommen, werden damit deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt und sind keine Ausländer*innen. Trotzdem sind sie teils spezifischen bürokratischen Hürden oder Diskriminierungen ausgesetzt.

Weiterführende Begriffe: Migrant*innenNeubürger*inNeue Deutsche, Russlanddeutsche, Vertriebene, Zuwanderer*innen

Vertriebene

sind deutsche Staatsangehörige oder sog. deutsche »Volkszugehörige« (jur. Bezeichnung, Bundesvertriebenengesetz) und ihre Nachkommen, die ihren Wohnsitz im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg verloren haben. Auch Aussiedler*innen gelten gesetzlich als Vertriebene. Beide Gruppen haben, ebenso wie Spätaussiedler*innen, einen rechtlichen Anspruch darauf, aus Ländern des ehemaligen Ostblocks in Deutschland aufgenommen zu werden. In der Bundesrepublik bekommen sie in der Regel automatisch die sog. Statusdeutscheneigenschaft und sind somit keine Ausländer*innen.
Weiterführende Begriffe: AsylsuchendeDisplaced Persons (DPs)GeflüchteteHeimatlose Flüchtlinge