sind rechtlich »deutsche Volkszugehörige« und mit etwa 2,7 Millionen Menschen eine der größten eingewanderten Gruppen in der Bundesrepublik. Laut Definition des Innenministeriums handelt es sich bei ihnen um »Personen deutscher Herkunft, die in Ost- und Südosteuropa sowie in der Sowjetunion unter den Folgen des Zweiten Weltkrieges gelitten haben (und die) noch Jahrzehnte nach Kriegsende aufgrund ihrer Volkszugehörigkeit massiv verfolgt« wurden. In der Bundesrepublik können sie die »Statusdeutscheneigenschaft« bekommen, werden damit deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt und sind keine Ausländer*innen. Trotzdem sind sie teils spezifischen bürokratischen Hürden oder Diskriminierungen ausgesetzt.
Weiterführende Begriffe: Migrant*innen, Neubürger*in, Neue Deutsche, Russlanddeutsche, Vertriebene, Zuwanderer*innen