ist keine Gesetzessammlung aus dem Koran, sondern ein Regelwerk, das auf Interpretationen des Koran basiert. Neben radikalen Scharia-Forderungen
gibt es auch verfassungskonforme, alternative Scharia-Konzepte
, die Muslim*innen im Alltag als Richtlinie religiösen Lebens dienen können.
Weiterführende Begriffe: Dschihad, Fundamentalist*in, Halal und Haram, Islamkritik, radikale Muslim*innen, Boko Haram, IS
sind die EU-Staaten sowie Norwegen und die Schweiz, in denen Asylsuchenden »nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben« alle Rechte auf Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention zugestanden werden. Haben Schutzsuchende
sichere Drittstaaten erreicht, wird ihnen die Einreise nach Deutschland an der Grenze verweigert; wer aus einem »sicheren Drittstaat« einreise, kann sich lt. § 26a Asylgesetz nicht mehr auf das Grundrecht auf Asyl berufen. Die gleiche Regel gilt auch im Dublin-Verfahren für die oben genannten Länder sowie Island und Liechtenstein.
Weiterführende Begriffe: Sichere Herkunftsländer