Das Fachwort dafür ist Mehrstaatigkeit und beschreibt den Besitz von zwei oder mehr Staatsangehörigkeiten. Dazu kommt es z.B., wenn ein Kind nach dem Abstammungsprinzip automatisch die unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten beider Elternteile erhält. Bei Einbürgerungen in Deutschland soll Mehrstaatigkeit vermieden werden, es gibt allerdings viele Ausnahmen: z.B. für EU-Bürger*innen, Schweizer*innen, US-Amerikaner*innen, Argentinier*innen etc. Seit 2000 erhalten auch in Deutschland geborene Kinder von Ausländer*innen neben der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern die deutsche (siehe Optionspflicht). Um Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft zu benennen, ist es sinnvoll, ihren Lebensmittelpunkt zu betonen, also z.B. Turko-Deutsche, oder Türkei-Deutsche statt Deutsch-Türk*innen, Greco-Deutsche, statt Deutsch-Griech*innen etc. ähnlich wie bei Russlanddeutschen.

Weiterführende Begriffe: Aussiedler / Spätaussiedler, Bindestrich-Deutsche, Einbürgerung, Deutsche Staatsangehörigkeit, Deutsch-Türk*in, Russlanddeutsche