taucht in Medienberichten häufig auf und ist irreführend: Islamist*in zu sein ist nicht verboten, d. h. die Gesinnung ist nicht strafbar. Ungesetzlich sind dagegen islamistisch motivierte Gewalt und Propaganda für verbotene Organisationen wie den IS. Meist sind also nicht Islamist*innen gemeint, sondern Terrorverdächtige. Zutreffend könnte zum Beispiel sein: »Die Polizei nahm einen Terrorverdächtigen fest. Die Behörden vermuten, er habe aus islamistischen / religiös begründeten Motiven gehandelt.«
Weiterführende Begriffe: Dschihadismus, DschihadistFundamentalistIslamisierungPop-Dschihadismus, Radikaler Islam, radikale MuslimeSalafismus, Salafisten