bezeichnet die strukturelle Diskriminierung von Menschen, die vermeintlich oder selbstgewählt zur sozial-konstruierten Gruppe der Slaw*innen gehören, z. B. Russlanddeutsche oder jüdische Kontingentflüchtlinge. Diese Diskriminierungsform kann sich auch pauschal gegen die Bevölkerung von Ländern wie Polen, Russland, Ukraine, Serbien, Bulgarien usw. richten oder gegen Menschen, denen die nationale oder ethnische Zugehörigkeit zu einem dieser Länder zugeschrieben wird. Im Nationalsozialismus diente der Antislawismus und die rassistische Zuordnung zu einer »slawischen Rasse« der Abwertung und Entmenschlichung sowie als Begründung für deutsche Kriegs- und Siedlungspolitik. Antislawischer Rassismus ging und geht auch deshalb häufig mit Antisemitismus, Antibolschewismus und Antikommunismus einher.

Weiterführende Begriffe: Nationalsozialistischer Genozid, Antiromaismus, Anti-Schwarzer Rassismus, Wir