(umF) Bezeichnung für Schutzsuchende, die noch nicht volljährig sind und ohne sorgeberechtigte Begleitung aus ihrem Heimatland fliehen. Von den weltweit knapp 60 Millionen Geflüchteten, die es 2015 weltweit gab, sind laut UN-Flüchtlingshilfe etwa 50 Prozent unter 18 Jahre alt. Europäisches Recht schreibt vor, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge besonders geschützt werden, wozu etwa der gesetzlich garantierte sofortige Zugang zu Schule und Ausbildung gehört. In der Praxis wird allerdings Kindern in Erstaufnahmeeinrichtungen der Schulbesuch teils monatelang verwehrt. Seit Ende 2015 werden allein geflüchtete Kinder und Jugendliche – wie Erwachsene – über eine Quotenregelung bundesweit verteilt. Grundlage dafür ist das »Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher«, in dem bspw. die umstrittenen medizinischen Verfahren zur Alterseinschätzung weiterhin als Möglichkeit zur Schätzung des Alters vorgesehen sind.
Weiterführender Begriff: Dublin-Verfahren