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Antimuslimischer Rassismus

bezeichnet die Diskriminierung von Menschen, die aufgrund ihrer tatsächlichen oder auch bloß zugeschriebenen Religionszugehörigkeit als Muslim*innen wahrgenommen werden. Im Vergleich zu den Begriffen Islamophobie oder Islamfeindlichkeit verweist die Bezeichnung antimuslimischer Rassismus auf das tatsächliche Problem: eine rassistische Vorstellung von Muslim*innen als homogene Gruppe, der bestimmte (zumeist negative) Eigenschaften zugewiesen werden und die als fremd eingeordnet wird.
Weiterführende Begriffe: Ausländerhass, FremdenfeindlichkeitIslamkritik, Islamfeindlichkeit, Rassismus

Asylant*in

ist negativ konnotiert. Der Begriff wird (eher in der männlichen Form) häufig dann verwendet, wenn Geflüchtete als Bedrohung oder Belastung betrachtet werden und nicht als Schutzsuchende. Weitere Alternativen: Asylsuchende,exilierte Menschen, je nach Status auch Asylberechtigte, geschützte Personen uvm.
Weiterführende Begriffe: AsylmissbrauchAsylantenschwemme, Flüchtlingsstrom, Wirtschaftsflüchtling

Asylkritiker*in / Asylgegner*in

wären im eigentlichen Wortsinn eher Kritiker*innen der Asylgesetzgebung, wie z.B. der Residenzpflicht für Geflüchtete. Tatsächlich sind »Asylkritiker*in« oder »-gegner*in« oft Euphemismen für diejenigen, die sich rechtsextrem, rechtsradikal oder rassistisch gegen Geflüchtete äußern. Die Begriffe werden häufig als Selbstbezeichnungen von Rechtsextremen, Rechtsradikalen oder Rechtspopulist*innen benutzt. Da das Recht auf Asyl im Grundgesetz niedergeschrieben ist, kann dessen vollkommene Ablehnung als verfassungsfeindlich eingestuft werden. In der Berichterstattung können Menschen mit rechtsextremen Positionen als Rechtsextreme bezeichnet werden. Die Nachrichtenagentur dpa verwendet die Begriffe Asylkritiker/Asylgegner seit Juli 2015 nicht mehr, weil sie beschönigend sind.

Weiterführende Begriffe: Asylbewerber*innen, Geschützte Personen, Abschiebung, Asyl und Flüchtlingsschutz, Bürgerlich

Asylmissbrauch

ist ein politisches Schlagwort, das seit den 1980er Jahren vor allem dann verwendet wird, wenn es um eine Einschränkung des Asylrechts geht, ähnlich wie die Begriffe »Asyltourismus« oder »Sozialtourismus«. Gleichzeitig handelt es sich um einen Kampfbegriff von Rechtsradikalen oder Rechtsextremen, die das Recht auf Asyl an sich infrage stellen wollen. Bereits 2001 wird im Zuwanderungsbericht des Bundesinnenministeriums gefordert, den Begriff nur im Zusammenhang mit Einzelfällen zu verwenden. Ein Recht einzufordern bzw. zu beantragen, ist kein Missbrauch, selbst wenn das Begehren erfolglos bleibt. Missbräuchlich ist erst der Betrugsversuch.
Weiterführende Begriffe: Asylbetrüger*in, Asylkritiker/Asylgegner, ArmutszuwandererAsylantenschwemmeAusländerkriminalität, Schlepper*innen/Schleuser*innenWirtschaftsflüchtling