wird in der Kriminalitätsberichterstattung häufig als Schlagwort verwendet, um mit dem Zusatz »aus Südosteuropa« einen Hinweis auf Rom*nja zu implizieren. Der Begriff sollte aber nur verwendet werden, wenn er juristisch angebracht ist. So definiert der Bundesgerichtshof eine Bande als »Zusammenschluss von mindestens drei Personen, die sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im Einzelnen noch ungewisse Diebes- oder Raubtaten zu begehen«.

Weiterführende Begriffe: Clan, Clan-Kriminalität, Ausländerkriminalität