bezeichnet die Diskriminierung von Menschen, die aufgrund ihrer tatsächlichen oder auch bloß zugeschriebenen Religionszugehörigkeit als Muslim*innen wahrgenommen werden. Im Vergleich zu den Begriffen Islamophobie oder Islamfeindlichkeit
verweist die Bezeichnung antimuslimischer Rassismus
auf das tatsächliche Problem: eine rassistische Vorstellung von Muslim*innen als homogene Gruppe, der bestimmte (zumeist negative) Eigenschaften zugewiesen werden und die als fremd eingeordnet wird.
sind als Synonyme für Rassismus
und rassistische Tatmotive
ungenau, da es selten um tatsächliche Fremde wie etwa Tourist*innen geht. Von der vermeintlichen »Ausländerfeindlichkeit« sind oft deutsche Staatsangehörige betroffen. Wer Angriffe auf BPoC als »Fremdenfeindlichkeit« oder »Ausländerhass« bezeichnet, übernimmt die Sichtweise der rassistischen Täter*innen. Präziser ist es, die Straftaten und Motive als rassistisch
, rassistisch motiviert
, rechtsextrem
, rechtsterroristisch
oder neonazistisch
zu bezeichnen (siehe Hassverbrechen
, Hasskriminalität
).
Weiterführende Begriffe:
Hasskriminalität,
Ideologien der Ungleichwertigkeit,
Extremismus,
Rechtsextremismus,
Neonazi Asylkritiker/Asylgegner,
Antimuslimischer Rassismus Islamfeindlichkeit,
Islamophobie,
Rassismus,
Rasse,
Rechtspopulist,
Xenophobie