sind keine Synonyme, sondern unterschiedliche rechtliche Schutzformen. Einen Anspruch auf Asyl haben nur politisch verfolgte Geflüchtete in Deutschland, gemäß Art. 16a im Grundgesetz. Der Flüchtlingsschutz dagegen wird nach der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt. Außerdem gibt es auch Abschiebungsverbote auf Grundlage der Antifolterkonvention der Vereinten Nationen, der Europäischen Menschenrechtskonvention und anderer internationaler Abkommen.
sind juristisch gesehen Personen, die einen Antrag auf Anerkennung als politisch Verfolgte gestellt haben, deren Verfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aber noch nicht abgeschlossen sind. Bis zum Antrag gilt man für die Behörden als »Asylbegehrender« oder Asylsuchender
. Allerdings ist der Begriff »Asylbewerber« irreführend, weil ein Grundrecht auf Asyl besteht; Menschen bewerben sich nicht um Grundrechte, sie haben sie einfach. Alternative Begriffe: Geflüchtete
oder Schutzsuchende
.
wird in der Öffentlichkeit oft synonym zum Begriff Flüchtlinge gebraucht. Im Sprachgebrauch des UNHCR ist ein Asylsuchender
aber eine Person, die einen Antrag auf Anerkennung als politisch Verfolgter
gestellt hat, den Status als Flüchtling oder Asylberechtigter aber noch nicht erhalten hat.
haben entweder keinen Antrag auf Asyl gestellt oder ihr Asylantrag wurde abgelehnt. Die Bezeichnung de-facto-Flüchtling ist kein Rechtsbegriff, taucht aber hin und wieder auf, meistens für Personen, denen aus humanitären Gründen die Rückkehr in ihr Heimatland nicht zumutbar ist (z.B. wegen drohender Todesstrafe oder Folter im Herkunftsland), siehe auch Duldung.
kann als alternative Bezeichnung für Flüchtlinge oder Schutzsuchende
benutzt werden. Der Begriff Exilierte
betont, dass geflüchtete Menschen
sich dazu gezwungen sehen, ihre Heimat aufgrund von lebensbedrohlichen oder menschenunwürdigen Verhältnissen zu verlassen, auch wenn sie nicht von staatlicher Seite des Landes verwiesen werden.
sind laut Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 Personen, die aus begründeter Furcht vor der Verfolgung ihrer Person wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe Schutz in einem anderen Land suchen. In amtlichen Statistiken gelten die Bezeichnungen Flüchtlinge und Asylberechtigte
nur für Menschen, die schon Schutzstatus besitzen: Asylberechtigte werden nach dem Asylrecht im Grundgesetz anerkannt, Flüchtlingen wird Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention gewährt. Sprachlich ist der Begriff »Flüchtling« umstritten. So sind Worte mit dem Ableitungssuffix »-ling« im Deutschen verkleinernd und teils negativ konnotiert (Vgl. Eindringling, Schönling, Schädling etc.). Gleichzeitig werden Menschen durch die Bezeichnung »Flüchtling« auf einen Teil ihrer Biografie reduziert. Alternative Begriffe: Geflüchtete
, Schutzsuchende
oder ggf. Geschützte Personen
wird seit einiger Zeit als Alternativbegriff für Flüchtlinge verwendet, weil damit die als kleinmachend und teils abwertend empfundene Endung »-ling« umgangen wird. Da es sich um keinen juristischen Begriff handelt, ist er bei der Berichterstattung in vielen Fällen einsetzbar: geflüchtete Menschen
können auch jene sein, die keinen offiziellen Flüchtlingsstatus haben. Weitere Alternativen: Schutzsuchende
, Exilierte
, Asylsuchende
(ggf. Geschützte Personen
).
wurde bis vor kurzem von der Bundesregierung oder in EU-Rechtsakten für Menschen verwendet, die ohne Genehmigung einreisen oder sich ohne gültige Papiere in einem Land aufhalten. Mittlerweile wird der Begriff nur noch in manchen Medien und in rechtspopulistischen Kreisen benutzt. Gängiger ist es von illegaler
oder irregulärer
Migration zu sprechen; eine bekannte Parole von Flüchtlingsorganisationen lautet »Kein Mensch ist illegal«, d.h. nur Handlungen können ungesetzlich sein. Die Nachrichtenagentur Associated Press (AP) hat deshalb bereits 2013 beschlossen, den Terminus nicht mehr zu verwenden. In Frankreich ist die Selbstbezeichnung Sans Papiers
üblich, papierlose Migranten
. Weitere Alternativen: illegalisierte Migranten
, irreguläre Migranten
oder undokumentierte Migration
.
sind Geflüchtete
aus Krisenregionen, die im Rahmen nationaler oder internationaler Hilfsaktionen staatlich aufgenommen werden. Kontingentflüchtlinge durchlaufen nicht das Asylverfahren und erhalten vorübergehend Schutz in Deutschland. Als Kontingentflüchtlinge wurden zum Beispiel auch jüdische Emigrant*innen aus der ehemaligen UdSSR bezeichnet. Oft wird heutzutage von Flüchtlingen gesprochen, die in festgelegter Anzahl aus humanitären Gründen
aufgenommen werden (das galt z.B. für Menschen aus Syrien).