sind als Synonyme für Rassismus
und rassistische Tatmotive
ungenau, da es selten um tatsächliche Fremde wie etwa Tourist*innen geht. Von der vermeintlichen »Ausländerfeindlichkeit« sind oft deutsche Staatsangehörige betroffen. Wer Angriffe auf BPoC als »Fremdenfeindlichkeit« oder »Ausländerhass« bezeichnet, übernimmt die Sichtweise der rassistischen Täter*innen. Präziser ist es, die Straftaten und Motive als rassistisch
, rassistisch motiviert
, rechtsextrem
, rechtsterroristisch
oder neonazistisch
zu bezeichnen.
Weiterführende Begriffe:
Hassverbrechen
,
Hasskriminalität,
Ideologien der Ungleichwertigkeit,
Extremismus,
Rechtsextremismus,
Neonazi Asylkritiker/Asylgegner,
Antimuslimischer Rassismus Islamfeindlichkeit,
Islamophobie,
Rassismus,
Rasse,
Rechtspopulist,
Xenophobie
sollte nicht als eine Bezeichnung für alle Straftaten verwendet werden, die von Ausländern begangen werden, sondern als Oberbegriff für Verstöße, die nur von Ausländer*innen begangen werden können, wie z. B. Visavergehen oder Verstöße gegen Asylgesetze. Alle anderen Straftaten können konkret benannt werden – es ist bei Delikten, die Ausländer*innen seltener begehen (z. B. Steuerflucht) auch nicht von »Deutschen-Kriminalität« die Rede.