bezeichnet die unter Zwang erfolgende Ausreise von Ausländer*innen aus Deutschland. In vielen Fällen findet sie unter Anwendung von polizeilicher Gewalt sowie in Begleitung von Polizeibeamt*innen statt. Behörden verwenden dafür den Begriff »Rückführung«, der von Hilfsorganisationen für Geflüchtete als euphemistisch kritisiert wird.
Weiterführende Begriffe: Abschiebungsverbot, Asylbewerber, Ausweisung, Dublin-Verfahren, Flüchtlinge
Wird kein Asyl und keine Eigenschaft als Flüchtling zuerkannt, kann für Asylsuchende ein sogenanntes zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot erteilt werden, wenn Gefahr für Leib, Leben und Freiheit nach einer Abschiebung besteht. So geschützte Personen erhalten den nationalen subsidiären Schutz, mit einer Aufenthaltserlaubnis in der Regel für ein Jahr, haben aber weniger Rechte als anerkannte Flüchtlinge sowie subsidiär Schutzberechtigte nach europäischem Recht.
Weiterführende Begriffe: Asyl- und Flüchtlingsschutz, Bleiberecht, Duldung, Geflüchtete, Prinzip der Nicht-Zurückweisung
abgekürzt für Ankunft, Entscheidung und Rückführung. Geflüchtete müssen in diesen Lagern
so lange wohnen, bis ihre Asylverfahren endgültig abgeschlossen sind. Danach sollen sie auf zugewiesene Wohnorte verteilt oder direkt abgeschoben werden können. Es wird kritisiert, dass Asylverfahren oft viele Monate lang dauern und die Menschen sich in dieser Zeit nicht frei bewegen können. Auch sei in diesen Einrichtungen keine unabhängige Verfahrens- und Rechtsberatung gewährleistet.
Weiterführende Begriffe: Geflüchtete, Asyl, Zuwander*innen, Vertriebene, Flüchtlinge
sind abwertende Bezeichnungen, die aussagen sollen, dass Asylsuchende
vor allem aus wirtschaftlicher Not fliehen und damit das Grundrecht auf Asyl ausnutzen würden. Besonders oft werden Menschen aus den Maghreb-Staaten sowie Rom*nja als vermeintliche Armutsflüchtlinge bezeichnet, die jedoch oft fliehen, weil sie starker Diskriminierung ausgesetzt sind. Wenn Menschen tatsächlich aus wirtschaftlichen Gründen einreisen, kann auch von Arbeitseinwanderung
gesprochen werden.
Weiterführende Begriffe: Armutsflüchtlinge, Asylanten, Asylantenschwemme
Deutschland ist eines der wenigen Länder, in dem das Recht auf Asyl in der Verfassung festgeschrieben ist: »Politisch Verfolgte genießen Asylrecht«, heißt es in § 16a Grundgesetz. Doch dieses Recht wurde 1993, nach einer Welle rassistischer Gewalttaten, mit dem sogenannten »Asylkompromiss« stark eingeschränkt und ist weitgehend vom EU-Recht abgelöst. Lediglich ein bis zwei Prozent der Asylbewerber*innen erhalten in Deutschland Asyl nach dem Grundgesetz (»Asylberechtigte«), weil sie durch den Herkunftsstaat oder staatsähnliche Akteure verfolgt werden.
Weiterführende Begriffe: Asylbewerber*innen, Asylsuchende, Bleiberecht, Duldung, Geschützte Personen, Abschiebung, Geflüchtete
sind keine Synonyme, sondern unterschiedliche rechtliche Schutzformen. Einen Anspruch auf Asyl haben nur politisch verfolgte Geflüchtete in Deutschland, gemäß Art. 16a im Grundgesetz. Der Flüchtlingsschutz dagegen wird nach der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt. Außerdem gibt es auch Abschiebungsverbote auf Grundlage der Antifolterkonvention der Vereinten Nationen, der Europäischen Menschenrechtskonvention und anderer internationaler Abkommen.
Weiterführende Begriffe: Asylbewerber, Asylsuchende, Bleiberecht, Duldung, Geschützte Personen
ist negativ konnotiert. Der Begriff wird (eher in der männlichen Form) häufig dann verwendet, wenn Geflüchtete
als Bedrohung oder Belastung betrachtet werden und nicht als Schutzsuchende
. Weitere Alternativen: Asylsuchende
,exilierte Menschen
, je nach Status auch Asylberechtigte
, geschützte Personen
uvm.
Weiterführende Begriffe: Asylmissbrauch, Asylantenschwemme, Flüchtlingsstrom, Wirtschaftsflüchtling
sind Metaphern, die vor allem in den 1980er und 1990er Jahren verbreitet waren. Sie suggerieren, dass es notwendig sei, die Aufnahme von Geflüchteten zu verhindern – diese werden deshalb Naturkatastrophen gleichgesetzt. Wie die Parole »Das Boot ist voll« werden die oben genannten Begriffe als populistische Floskeln und emotional aufgeladene Angstmacherei kritisiert. Inzwischen werden oft die Varianten Flüchtlingsstrom oder »Flüchtlingswelle« gebraucht, die dieselben Assoziationen wecken. Ein neutrales Schlagwort wäre z. B. Fluchtmigration
.
Weiterführende Begriffe: Asylbewerber, Asylanten, Armutszuwanderer
Während »Scheinasylant« und »Asylschmarotzer« heutzutage vor allem Begrifflichkeiten der rechtsextremen Szene sind, findet sich die Bezeichnung »Asylbetrüger« teilweise auch in journalistischen Medien. So wurden bspw. Geflüchtete
bezeichnet, die sich angeblich als Syrer*innen ausgeben würden, um ihre Chance auf Asyl zu erhöhen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière behauptete im Oktober 2015, 30 Prozent aller Flüchtlinge, die sich als Syrer*innen ausgeben würden, seien gar keine. Für diese Zahl fehlte allerdings jeglicher Beleg.
Weiterführende Begriffe: Armutsflüchtlinge, Asylmissbrauch
sind juristisch gesehen Personen, die einen Antrag auf Anerkennung als politisch Verfolgte gestellt haben, deren Verfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aber noch nicht abgeschlossen sind. Bis zum Antrag gilt man für die Behörden als »Asylbegehrender« oder Asylsuchende*r
. Allerdings ist der Begriff »Asylbewerber« irreführend, weil ein Grundrecht auf Asyl besteht; Menschen bewerben sich nicht um Grundrechte, sie haben sie bereits. Alternative Begriffe: Geflüchtete
oder Schutzsuchende
.
Weiterführende Begriffe: Asylsuchende, Asyl- und Flüchtlingsschutz, Geflüchtete
wären im eigentlichen Wortsinn eher Kritiker*innen der Asylgesetzgebung, wie z.B. der Residenzpflicht für Geflüchtete. Tatsächlich sind »Asylkritiker*in« oder »-gegner*in« oft Euphemismen für diejenigen, die sich rechtsextrem, rechtsradikal oder rassistisch gegen Geflüchtete äußern. Die Begriffe werden häufig als Selbstbezeichnungen von Rechtsextremen
, Rechtsradikalen
oder Rechtspopulist*innen benutzt. Da das Recht auf Asyl im Grundgesetz niedergeschrieben ist, kann dessen vollkommene Ablehnung als verfassungsfeindlich eingestuft werden. In der Berichterstattung können Menschen mit rechtsextremen Positionen als Rechtsextreme
bezeichnet werden. Die Nachrichtenagentur dpa verwendet die Begriffe Asylkritiker/Asylgegner seit Juli 2015 nicht mehr, weil sie beschönigend sind.
Weiterführende Begriffe: Asylbewerber*innen, Geschützte Personen, Abschiebung, Asyl und Flüchtlingsschutz, Bürgerlich
ist ein politisches Schlagwort, das seit den 1980er Jahren vor allem dann verwendet wird, wenn es um eine Einschränkung des Asylrechts geht, ähnlich wie die Begriffe »Asyltourismus« oder »Sozialtourismus«. Gleichzeitig handelt es sich um einen Kampfbegriff von Rechtsradikalen oder Rechtsextremen, die das Recht auf Asyl an sich infrage stellen wollen. Bereits 2001 wird im Zuwanderungsbericht des Bundesinnenministeriums gefordert, den Begriff nur im Zusammenhang mit Einzelfällen zu verwenden. Ein Recht einzufordern bzw. zu beantragen, ist kein Missbrauch, selbst wenn das Begehren erfolglos bleibt. Missbräuchlich ist erst der Betrugsversuch.
Weiterführende Begriffe: Asylbetrüger*in, Asylkritiker/Asylgegner, Armutszuwanderer, Asylantenschwemme, Ausländerkriminalität, Schlepper*innen/Schleuser*innen, Wirtschaftsflüchtling
wird in der Öffentlichkeit oft synonym zum Begriff Flüchtlinge gebraucht. Im Sprachgebrauch des UNHCR ist ein*e Asylsuchende*r
aber eine Person, die einen Antrag auf Anerkennung als politisch Verfolgte*r
gestellt hat, den Status als Flüchtling oder Asylberechtigte*r aber noch nicht erhalten hat.
Weiterführende Begriffe: Asylbewerber, Asyl- und Flüchtlingsschutz, Geflüchtete
ist ein Verwaltungsakt und betrifft Geflüchtete, deren Antrag auf Asyl rechtskräftig abgelehnt wurde oder Ausländer*innen, die Straftaten begangen haben oder die als Gefahr für die Sicherheit in Deutschland eingestuft werden. Menschen, die nach Erhalt des Ausweisungsbescheids nicht freiwillig gehen, droht die Abschiebung.
Weiterführende Begriffe: Asylsuchende, Asyl- und Flüchtlingsschutz, Ausländerkriminalität, Illegale Migrant*innen
Der Begriff soll die Kategorisierung von Asylsuchenden in solche mit guter/günstiger Bleibeperspektive und jene mit schlechter/geringer Bleibeperspektive zulassen. Letztere sind Menschen aus Ländern mit einer relativ hohen Anzahl von Asylsuchenden bei zugleich niedriger Schutzquote. Geflüchtete mit guter Bleibeperspektive erhalten einen schnelleren Zugang zu Sprach- und Integrationskursen. Die Einteilung in »gute« und »schlechte« Schutzsuchende läuft einem Grundgedanken des Asylrechts, der individuellen Prüfung der Fluchtgründe, zuwider.
Weiterführende Begriffe: Abschiebung, Einwander*innen, Geflüchtete
bezeichnet die Aufenthaltserlaubnis für Ausländer*innen, die sich schon länger ohne Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten, weil sie zum Beispiel als abgelehnte Asylsuchende geduldet wurden. In Deutschland wird der Begriff auch als politische Forderung und synonym zum international gebräuchlicheren Begriff Legalisierung
verwendet. Voraussetzungen für die sog. gesetzliche Bleiberechts- und Altfallregelung sind unter anderem objektive Abschiebehindernisse, ein mehrjähriger Aufenthalt in Deutschland, eine Arbeitsstelle sowie Integrationsnachweise.
Weiterführende Begriffe: Asyl- und Flüchtlingsschutz, Geschützte Personen, Prinzip der Nicht-Zurückweisung
haben entweder keinen Antrag auf Asyl gestellt oder ihr Asylantrag wurde abgelehnt. Die Bezeichnung de-facto-Flüchtling ist kein Rechtsbegriff, taucht aber hin und wieder auf, meistens für Personen, denen aus humanitären Gründen die Rückkehr in ihr Heimatland nicht zumutbar ist (z.B. wegen drohender Todesstrafe oder Folter im Herkunftsland).
Weiterführende Begriffe: Bleiberecht,Duldung, Geflüchtete, Illegale Migranten
ist ein veralteter Begriff für Länder und Regionen, die aus einer europääschen Sicht als unterentwickelt gelten. Zur Zweiten Welt gehörten demnach sogenannte Schwellenländer, die Erste Welt sind hochentwickelte Industrieländer. Diese Hierarchie wird kritisiert, auch weil sie verschleiert, welche Länder verantwortlich für diese Ungleichheit sind. Geeigneter sind die Begriffe Globaler Süden
und Globaler Norden
. Sie sind nicht geografisch zu verstehen (auch Australien liegt im Süden), sondern beschreiben eine benachteiligte oder privilegierte Position in einer globalisierten Welt.
Weiterführende Begriffe: Neokolonialismus, Postkolonialismus
Im Dublin-Verfahren wird der für die Prüfung eines Asylantrags zuständige europäische Staat festgestellt. Grundlage dafür ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den EU-Mitgliedsstaaten, Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz (Dublin-Staaten). Die wichtigste Regel darin besagt, dass Schutzsuchende
in dem europäischen Staat Asyl beantragen müssen, in den sie nachweislich zuerst eingereist sind. Nur unbegleitete Minderjährige haben das Recht, zu ihrer Familie zu gehen oder dort aufgenommen zu werden, wo sie sich aufhalten. Kritik an diesem Verfahren gibt es, weil dadurch vor allem die ärmeren süd- und osteuropäischen Staaten für die Asylverfahren verantwortlich gemacht werden.
Weiterführender Begriff: sichere Drittstaaten
betrifft Menschen ohne einen Aufenthaltstitel, von deren Abschiebung jedoch vorübergehend abgesehen wird, weil ihnen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben droht oder eine Abschiebung nicht möglich ist (zum Beispiel, weil in dem Herkunftsland Krieg herrscht oder sie keine Papiere haben). Durch die Duldung wird der Aufenthalt zwar nicht rechtmäßig, aber es entfällt die Strafbarkeit wegen »illegalen Aufenthalts«.
Weiterführende Begriffe: Abschiebungsverbot, Asyl- und Flüchtlingsschutz, Bleiberecht, De-facto-Flüchtlinge, Illegale Migrant*innen
kann als alternative Bezeichnung für Flüchtlinge oder Schutzsuchende
benutzt werden. Der Begriff Exilierte
betont, dass geflüchtete Menschen
sich dazu gezwungen sehen, ihre Heimat aufgrund von lebensbedrohlichen oder menschenunwürdigen Verhältnissen zu verlassen, auch wenn sie nicht von staatlicher Seite des Landes verwiesen werden.
Weiterführende Begriffe: Geflüchtete, Geschützte Personen, Abschiebung, Asyl und Flüchtlingsschutz,
ist ein feststehender Begriff im Asylverfahren. Er besagt, dass anerkannte Flüchtlinge (Geschützte Personen) ihre Ehepartner*innen und Kinder nach Deutschland holen können und diese dann ebenfalls ein Aufenthaltsrecht bekommen. Voraussetzungen dafür sind z.B. ausreichender Wohnraum und die Möglichkeit, den Lebensunterhalt für die Familie sichern zu können. Nachziehende Ehepartner*innen müssen in der Regel einfache Deutschkenntnisse nachweisen. Mit dem sog. Asylpaket II, das Anfang 2016 in Kraft trat, wurde der Familiennachzug allerdings stark eingeschränkt.
Weiterführender Begriff: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
sind laut Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 Personen, die aus begründeter Furcht vor der Verfolgung ihrer Person wegen ihrer »Rasse«, Religion, Nationalität, ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder ihrer politischen Überzeugung Schutz in einem anderen Land suchen. In amtlichen Statistiken gelten die Bezeichnungen Flüchtlinge und Asylberechtigte
nur für Menschen, die schon Schutzstatus besitzen: Asylberechtigte werden nach dem Asylrecht im Grundgesetz anerkannt, Flüchtlingen wird Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention gewährt. Sprachlich ist der Begriff »Flüchtling« umstritten. So sind Worte mit dem Ableitungssuffix »-ling« im Deutschen verkleinernd und teils negativ konnotiert (bspw. Eindringling, Schönling, Schädling etc.). Dazu kommt, dass der Begriff kein Geschlecht hat und die Menschen außerdem auf einen kleinen Teil ihrer Biografie, also nur auf ihre Flucht, reduziert werden. Alternative Begriffe: Geflüchtete
, Schutzsuchende
oder ggf. Geschützte Personen
.
Weiterführende Begriffe: Asylsuchende, Asyl- und Flüchtlingsschutz, Bleiberecht, Geschützte Personen, Subsidiärer Schutz
ist ein häufig benutztes Schlagwort in der Asyldebatte
. Es sagt aus, dass es eine Krise wegen geflüchteten Menschen gebe und weist die Verantwortung den Schutzsuchenden zu, anstatt die Ursachen für Probleme z.B. im Versagen deutscher Politik oder Strukturen zu suchen. Entsprechend kann stattdessen auch von einer Krise der Asylpolitik
oder neutraler von Fluchtmigration
oder Fluchtbewegung
die Rede sein.
Weiterführende Begriffe:Flüchtlingsstrom, -zustrom, -welle, Asylkritiker*in / Asylgegner*in, Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)
wird nach der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt. Darüber hinaus gibt es subsidiären Schutz und Abschiebungsverbote für Geflüchtete. Einen Rechtsanspruch auf Asyl in Deutschland haben nur politisch Verfolgte, so wäre z. B. ein Bürgerkrieg allein kein Asylgrund, aber ein Grund für subsidiären Schutz.
Weiterführende Begriffe: Asyl und Flüchtlingsschutz, Kontingentflüchtlinge, Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
sind Metaphern, mit denen die Einreise
von Geflüchteten
beschrieben wird. Sie vermitteln das Bild eines Naturphänomens, das sich seinen Weg nach Deutschland bahnt oder das Land überschwemmt. Der Begriff suggeriert, dass die Politik machtlos einer Naturgewalt ausgesetzt ist und weist damit den Schutzsuchenden
selbst die Verantwortung für asylpolitische oder strukturelle Probleme bei ihrer Aufnahme in Deutschland zu. Journalistisch angemessener ist es, konkrete Zahlen zu nennen oder neutral von Fluchtmigration
zu sprechen.
Weiterführender Begriff: Asylantenstrom
ist ein beschönigender Begriff für die Ausreise bzw. Rückkehr, die Asylsuchenden nahe gelegt wird, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Lehnen sie ab, muss nach spätestens 30 Tagen die Abschiebung erfolgen.
Weiterführende Begriffe: Ausweisung
wird als Alternativbegriff für Flüchtlinge verwendet, weil damit die als kleinmachend und teils abwertend empfundene Endung »-ling« umgangen wird und die Menschen als aktive Subjekte beschrieben werden. Da es sich um keinen juristischen Begriff handelt, ist er bei der Berichterstattung in vielen Fällen einsetzbar: geflüchtete Menschen
können auch jene sein, die keinen offiziellen Flüchtlingsstatus haben. Allerdings richtet sich genau dagegen auch eine Kritik am Begriff: Flüchtling ist ein durch die Genfer Flüchtlingskonvention juristisch geschützter Begriff. Weitere Alternativen: Schutzsuchende
, Exilierte
, Asylsuchende
(ggf. Geschützte Personen
).
Weiterführende Begriffe: Asylbewerber, Asyl- und Flüchtlingsschutz, Bleiberecht, De-facto-Flüchtlinge, Subsidiärer Schutz
ist die wichtigste völkerrechtliche Vereinbarung darüber, wer als Flüchtling anerkannt wird und damit internationalen Schutz genießt. Das »Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge«, wie die GFK eigentlich heißt, wurde 1951 verabschiedet. Mittlerweile haben über 100 Staaten die GFK unterzeichnet, darunter auch Deutschland. Im deutschen Aufenthaltsrecht ist festgelegt, dass nicht abgeschoben werden darf, wer die Flüchtlingsdefinition der GFK erfüllt.
Weiterführende Begriffe: Asyl und Flüchtlingsschutz, Flüchtlingsschutz
auf Englisch Displaced persons (DPs) genannt, sind Menschen und ihre Nachkommen, die während des Zweiten Weltkriegs verschleppt wurden, nach 1945 aber nicht mehr in ihre Heimatländer zurückkehren konnten, zum Beispiel aufgrund veränderter Landesgrenzen. Die meisten von ihnen sind ehemalige Zwangsarbeiter*innen aus Ost- und Südosteuropa, die während des Zweiten Weltkriegs in deutschen Industriebetrieben arbeiten mussten.
Weiterführende Begriffe: Asyl- und Flüchtlingsschutz, Flüchtlinge, Geflüchtete, Kontingentflüchtlinge, Vertriebene
wurde eine Zeit lang (in der männlichen Form) von der Bundesregierung oder in EU-Rechtsakten für Menschen verwendet, die ohne Genehmigung einreisen oder sich ohne gültige Papiere in einem Land aufhalten. Gängiger ist es, von illegaler
oder irregulärer Migration
zu sprechen; eine bekannte Parole von Menschenrechtsorganisationen lautet »Kein Mensch ist illegal«, d. h. nur Handlungen können ungesetzlich sein. Die Nachrichtenagentur Associated Press (AP) hat deshalb bereits 2013 beschlossen, den Terminus nicht mehr zu verwenden. In Frankreich ist die Selbstbezeichnung Sans Papiers
üblich, papierlose Migrant*innen
. Weitere Alternativen: illegalisierte Migrant*innen
, irreguläre Migrant*innen
oder undokumentierte Migration
.
Weiterführende Begriffe: Asylbewerber, Asyl- und Flüchtlingsschutz, Ausländerkriminalität, Ausweisung, Geflüchtete
ist ein Verteilungsschlüssel, der die Aufteilung von Flüchtlingen in die Bundesländer regelt. Mit ihm wird jährlich neu festgelegt, wie viele Schutzsuchende ein Bundesland aufnimmt. Die Verteilung richtet sich nach den Steuereinnahmen (2/3 Anteil bei der Bewertung) und der Bevölkerungszahl (1/3 Anteil bei der Bewertung).
Weiterführende Begriffe: Asyl, Geschützte Personen
sind Geflüchtete
aus Krisenregionen, die im Rahmen nationaler oder internationaler Hilfsaktionen staatlich aufgenommen werden. Kontingentflüchtlinge durchlaufen nicht das Asylverfahren und erhalten vorübergehend Schutz in Deutschland. Als Kontingentflüchtlinge wurden zum Beispiel auch jüdische Emigrant*innen aus der ehemaligen UdSSR bezeichnet. Oft wird heutzutage von Flüchtlingen gesprochen, die in festgelegter Anzahl aus humanitären Gründen
aufgenommen werden (das galt z.B. für Menschen aus Syrien).
Weiterführende Begriffe: Abschiebungsverbot, Asyl- und Flüchtlingsschutz, Flüchtlinge, Geschützte Personen, Subsidiärer Schutz, Prinzip der Nicht-Zurückweisung
(arabisch: Westen, wörtlich: Ort, wo die Sonne untergeht) ist die zusammenfassende Bezeichnung für die drei nordafrikanischen Staaten Tunesien, Algerien und Marokko. Teilweise werden auch Libyen und Mauretanien dazugezählt. Im Mai 2016 wurden Tunesien, Algerien und Marokko per Bundestagsabstimmung zu sicheren Herkunftsländern erklärt, was die Abschiebung von Geflüchteten aus diesen Ländern erleichtert. Menschenrechtsorganisationen kritisieren, dass dies für keines der drei Länder zutrifft.
Weiterführende Begriffe: Afrika, BIPoC, Muslim*innen, Antimuslimischer Rassismus
Viele Schutzsuchende sind auf Menschenschmuggler*innen angewiesen, wenn sie nach Europa gelangen wollen (andere Bezeichnungen sind Schlepper*innen oder Schleuser*innen). In der Debatte wird Menschenschmuggel oft fälschlicherweise mit Menschenhandel gleichgesetzt. Menschenhandel ist jedoch eine andere Straftat. Menschenhändler*innen verdienen nicht in erster Linie am Transport der Betroffenen, sondern an der anschließenden Ausbeutung.
Weiterführende Begriffe:Mixed,Hautfarbe, Weiß gelesen, Anti-Schwarzer-Rassismus
ist eine politisches Schlagwort. Es suggeriert, das Recht auf Asyl in Deutschland könne auf eine bestimmte Anzahl von Personen beschränkt werden. Anfang 2018 einigte sich die Regierungskoalition auf die Formulierung: künftig könne eine »Spanne von jährlich 180.000 bis 220.000« nicht überstiegen werden. Der Begriff Obergrenze wurde dabei vermieden, weil eine solche Begrenzung rechtlich nicht zulässig ist. Das Recht auf Asyl ist ein Grundrecht und hat Verfassungsrang.
Weiterführende Begriffe: Geflüchtete, Asyl und Flüchtlingsschutz
bezeichnet nach internationalem Recht das Prinzip, nach dem Geflüchtete nicht in einen unsicheren Staat ausgewiesen werden dürfen.
Weiterführende Begriffe: Abschiebungsverbot, Bleiberecht, Duldung, Subsidiärer Schutz, Sichere Herkunftsländer
bezeichnet die Verpflichtung von Asylsuchenden und Geduldeten, ihren Wohnsitz in der Stadt, dem Landkreis oder dem Bundesland zu nehmen, in dem sich die für sie zuständige Ausländerbehörde befindet. Wollen sie diesen Bereich verlassen, müssen sie zuvor schriftlich um Erlaubnis bitten. Diese Restriktion mit dem positiv konnotierten Verb »residieren« zu umschreiben, ist beschönigend. Zudem steht eine solche Pflicht in Widerspruch zum Grundsatz der Freizügigkeit gemäß Artikel 26 der Genfer Flüchtlingskonvention. Anfang 2015 wurde die Residenzpflicht (§ 56 Asylgesetz) gelockert: Seitdem dürfen sich Schutzsuchende in der Regel, nach Ablauf von drei Monaten, frei im Bundesgebiet bewegen. Asylbewerber*innen und Geduldete, deren Lebensunterhalt nicht gesichert ist, wird der Wohnsitz weiter durch eine Auflage (Wohnsitzauflage) eingeschränkt. Im Integrationsgesetz wurde Mitte 2016 zudem der § 12a AufenthG eingeführt, der unter bestimmten Bedingungen eine Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge festlegt.
Weiterführende Begriffe: Bleiberecht, Duldung
Fluchthelfer*innen
werden in der Berichterstattung oft mit Schlepper*innen oder Schleuser*innen gleichgesetzt, obwohl die Begriffe unterschiedliche Bedeutungen haben: Fluchthelfer*in ist die wertfreie Bezeichnung für jemanden, der*die anderen zur Flucht verhilft. Geht es allerdings nicht um Hilfe, sondern vor allem um Profit, sind Schlepper*in oder Schleuser*in die angemessenen Bezeichnungen, da sie laut Duden jemanden beschreiben, der*die andere »gegen Bezahlung illegal von einem Land in ein anderes bringt«. Der juristisch korrekte Begriff dafür lautet Menschenschmuggel.
Weiterführende Begriffe:
bezeichnet den Anteil aller Asylanerkennungen, Gewährungen von Flüchtlingsschutz und Feststellungen eines Abschiebungsverbotes innerhalb eines Zeitraums, bezogen auf die Gesamtzahl dieser Entscheidungen im betreffenden Zeitraum. Außerdem gibt es den Fachbegriff Gesamtschutzquote. Damit wird der prozentuale Anteil solcher Entscheidungen über Personen aus einem bestimmten Herkunftsland in einem festgelegten Zeitraum beschriebene. In den Medien ist oft nur von einer »Schutzquote« die Rede. Dieser Begriff ist aber unscharf, weil er sich sowohl auf die Gesamtschutzquote
, als auch auf die Asylanerkennungsquote
beziehen kann.
Weiterführende Begriffe: Obergrenze
beschreibt die Bewegung von Geflüchteten von einem Mitgliedsstaat der EU zu einem anderen. Im Europäischen Parlament wird der Terminus »Secondary Migration / Movement« benutzt, im Deutschen ist Binnenmigration
verständlicher. Der Gegenbegriff von Sekundärmigration ist Primärmigration, also eine Fluchtmigration
in Länder an der europäischen Außengrenze.
Weiterführende Begriffe:
sind die EU-Staaten sowie Norwegen und die Schweiz, in denen Asylsuchenden »nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben« alle Rechte auf Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention zugestanden werden. Haben Schutzsuchende
sichere Drittstaaten erreicht, wird ihnen die Einreise nach Deutschland an der Grenze verweigert; wer aus einem »sicheren Drittstaat« einreise, kann sich lt. § 26a Asylgesetz nicht mehr auf das Grundrecht auf Asyl berufen. Die gleiche Regel gilt auch im Dublin-Verfahren für die oben genannten Länder sowie Island und Liechtenstein.
Weiterführende Begriffe: Sichere Herkunftsländer
sind Länder, bei denen aufgrund der allgemeinen politischen Verhältnisse angenommen wird, »dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet« (Art. 16a GG). Die Einstufung erfolgt nicht einheitlich durch die EU, sondern nur durch die jeweiligen Regierungen der EU-Staaten und fällt unterschiedlich aus. Deshalb wäre durch die Bundesregierung als sicher eingestufte Herkunftsländer
eine zwar lange, aber treffendere Bezeichnung. Asylgesuche von Geflüchteten aus Ländern, die als sicher gelten, werden schneller bearbeitet und in der Regel abgelehnt. Asylsuchende haben nur eine Woche Zeit, Widerspruch einzulegen und können innerhalb von vier Wochen ab Antragstellung abgeschoben werden.
Weiterführende Begriffe: Abschiebung, Sichere Drittstaaten
ist ein abwertendes Wort für Migration
und Asylsuche
. Der Begriff suggeriert, Geflüchtete machten lediglich eine Reise, um in Deutschland von Sozialleistungen zu profitieren. Er ist verharmlosend und verzerrt die Realität. Der Begriff ist bereits 2013 zum Unwort des Jahres erklärt worden und war 2022 wegen des CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz erneut in den Medien, als dieser ukrainischen Kriegsgeflüchteten fälschlicherweise vorwarf, Sozialtourismus zu betreiben.
kann von Geflüchteten nach der Europäischen Menschenrechtskonvention in Anspruch genommen werden, wenn ihr Asylantrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt wurde. Sie werden als subsidiär Schutzberechtigte
anerkannt, wenn sie den Behörden stichhaltige Gründe dafür vorbringen können, dass ihnen im Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht. Dann wird ein einjähriger Schutz gewährt, mit Möglichkeit zur Verlängerung auf drei Jahre.
Weiterführende Begriffe: Bleiberecht, Duldung, Geschützte Personen, Prinzip der Nicht-Zurückweisung
(umF) Bezeichnung für Schutzsuchende
, die noch nicht volljährig sind und ohne sorgeberechtigte Begleitung aus ihrem Heimatland fliehen. Von den weltweit knapp 60 Millionen Geflüchteten
, die es 2015 weltweit gab, sind laut UN-Flüchtlingshilfe etwa 50 Prozent unter 18 Jahre alt. Europäisches Recht schreibt vor, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge besonders geschützt werden, wozu etwa der gesetzlich garantierte sofortige Zugang zu Schule und Ausbildung gehört. In der Praxis wird allerdings Kindern in Erstaufnahmeeinrichtungen der Schulbesuch teils monatelang verwehrt. Seit Ende 2015 werden allein geflüchtete Kinder und Jugendliche
– wie Erwachsene – über eine Quotenregelung bundesweit verteilt. Grundlage dafür ist das »Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher«, in dem bspw. die umstrittenen medizinischen Verfahren zur Alterseinschätzung weiterhin als Möglichkeit zur Schätzung des Alters vorgesehen sind.
Weiterführender Begriff: Dublin-Verfahren