bezeichnet die unter Zwang erfolgende Ausreise von Ausländer*innen aus Deutschland. In vielen Fällen findet sie unter Anwendung von polizeilicher Gewalt sowie in Begleitung von Polizeibeamt*innen statt. Behörden verwenden dafür den Begriff »Rückführung«, der von Hilfsorganisationen für Geflüchtete als euphemistisch kritisiert wird.
Wird kein Asyl und keine Eigenschaft als Flüchtling zuerkannt, kann für Asylsuchende ein sogenanntes zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot erteilt werden, sofern Gefahr für Leib, Leben und Freiheit nach einer Abschiebung besteht. So geschützte Personen erhalten den nationalen subsidiären Schutz, mit einer Aufenthaltserlaubnis in der Regel für ein Jahr, haben aber weniger Rechte als anerkannte Flüchtlinge sowie subsidiäre Schutzberechtigte nach europäischem Recht (siehe Asyl und Flüchtlingsschutz).
(griech.) wird in den Sozialwissenschaften als Bezeichnung von Menschen oder Gruppen mit gebietsfremder Herkunft verwendet. In den Niederlanden wird der Begriff zur Beschreibung von Menschen verwendet, die selbst oder deren Eltern eingewandert sind. Allochthone ist das Gegenteil von Autochthone.
abgekürzt für Ankunft, Entscheidung und Rückführung. Geflüchtete müssen in diesen Lagern
so lange wohnen, bis ihre Asylverfahren endgültig abgeschlossen sind. Danach sollen sie auf zugewiesene Wohnorte verteilt oder direkt abgeschoben werden können. Es wird kritisiert, dass Asylverfahren oft viele Monate lang dauern und die Menschen sich in dieser Zeit nicht frei bewegen können. Auch sei in diesen Einrichtungen keine unabhängige Verfahrens- und Rechtsberatung gewährleistet.
ist kein Synonym für Antisemitismus, selbst, wenn die Motive sich teils überschneiden können. Antijudaismus steht vielmehr für die religiös begründete Ablehnung des jüdischen Glaubens und seiner Anhänger*innen und wird deshalb auch christlicher
, historischer
oder religiöser Antijudaismus
genannt (siehe auch sekundärer Antisemitismus, israelbezogener Antisemitismus).
bezeichnet die Diskriminierung von Menschen, die aufgrund ihrer tatsächlichen oder auch bloß zugeschriebenen Religionszugehörigkeit als Muslim*innen wahrgenommen werden. Im Vergleich zu den Begriffen Islamophobie oder Islamfeindlichkeit
verweist die Bezeichnung antimuslimischer Rassismus
auf das tatsächliche Problem: eine rassistische Vorstellung von Muslim*innen als homogene Gruppe, der bestimmte (zumeist negative) Eigenschaften zugewiesen werden und die als fremd eingeordnet wird.
beschreibt Rassismus gegen Rom*nja und Sinti*zze ohne das Schimpfwort Z*** zu reproduzieren und wird deshalb von einigen Betroffenen bevorzugt. Der Begriff ist allerdings in der Kritik, weil er aussagt, dass Menschen diskriminiert werden, weil sie Rom*nja sind. Ursächlich dafür sind aber rassistische Einstellungen der Mehrheitsbevölkerung. Etablierter ist Antiziganismus. Siehe auch Gadje-Rassismus.
ist eine weit verbreitete Bezeichnung für Judenfeindschaft. Allgemein werden damit sämtliche Formen von Hass, feindlichen Einstellungen, Äußerungen, Handlungen und Vorurteilen beschrieben, die sich gegen Juden*Jüdinnen und alle richten, die als jüdisch wahrgenommen werden. Der Begriff wurde erstmalig im 19. Jh. öffentlich verwendet und löste mit rassistischen Motiven den religiös begründeten Antijudaismus ab; die damaligen Rassentheorien waren eine Grundlage der Nazi-Ideologie
. Öffentliche antisemitische Hetze ist heute in Deutschland strafbar. Dazu gehört auch die Leugnung des Holocaust (siehe auch sekundärer Antisemitismus, israelbezogener Antisemitismus, Israelkritik).
Weiterführende Begriffe: sekundärer Antisemitismus, israelbezogener Antisemitismus, Israelkritik
ist der spezifische Rassismus gegen Rom*nja und Sinti*zze sowie Menschen, die als solche wahrgenommen werden. Jahrhundertealte und tief verankerte Stereotype führen bis heute zu Diffamierung, Ausgrenzung, Entrechtung und Gewalt. Angehörige der Roma-Minderheiten sind auf individueller und institutioneller bzw. struktureller Ebene davon betroffen. Antiziganistische Klischees werden zum Teil romantisiert, dabei beruhen auch vermeintlich positive Vorurteile auf einer rassistischen Pauschalisierung, siehe dazu Philoziganismus. Der Begriff Antiziganismus ist etabliert, aber zum Teil umstritten. Siehe auch Gadje-Rassismus und Antiromaismus.
richtet sich gegen die Ideologie des Zionismus und kann daher implizit als Ablehnung des Existenzrechts des Staates Israel verstanden werden. In diesem Fall kann man auch von antizionistischem Antisemitismus
sprechen/schreiben. Gleichzeitig sind nicht alle, die die unterschiedlichen Ideen zionistischer Strömungen kritisieren, automatisch gegen die Existenz Israels. So gibt es im innerisraelischen Diskurs jüdischen Antizionismus
, der nicht antisemitisch ist. (siehe auch israelbezogener Antisemitismus, Israelkritik).
sind abwertende Bezeichnungen, die aussagen sollen, dass Asylsuchende
vor allem aus wirtschaftlicher Not fliehen und damit das Grundrecht auf Asyl ausnutzen würden. Besonders oft werden Menschen aus den Maghreb-Staaten sowie Rom*nja als vermeintliche Armutsflüchtlinge bezeichnet, die jedoch oft fliehen, weil sie starker Diskriminierung ausgesetzt sind. Wenn Menschen tatsächlich aus wirtschaftlichen Gründen einreisen, kann auch von Arbeitseinwanderung
gesprochen werden (siehe auch Armutszuwander*in, Asylmissbrauch, Asylbetrüger*in).
wird in der männlichen Form oft als abfällige Bezeichnung für Menschen aus Südosteuropa verwendet, teils auch als Synonym für Rom*nja, die im Zuge der EU-Freizügigkeit nach Deutschland kommen. Die große Mehrheit der Menschen, die aus den EU-Mitgliedsstaaten Bulgarien und Rumänien eingewandert sind, geht jedoch einer Arbeit nach oder studiert. Es handelt sich daher überwiegend um eine – für Deutschland profitable – Arbeitseinwanderung
bzw. Arbeitszuwanderung. Bei »Armutsmigration« wird vor allem eine vermeintliche Einwanderung in die Sozialsysteme betont, die gesetzlich aber ausgeschlossen ist.
sind ursprünglich nord-, mittel- und osteuropäische Juden*Jüdinnen mit gemeinsamer religiöser Tradition und Kultur. Der Begriff wurde im 9. Jh. von eingewanderten Juden*Jüdinnen für das deutschsprachige Gebiet geprägt und breitete sich von dort aus. Heute bilden Aschkenasim die größte Gruppe im Judentum (siehe auch Sephardim und Misrachim).
Asiatische Deutsche wird als politische Selbstbezeichnung von vielen asiatisch wahrgenommenen Menschen verwendet. Der Begriff bezieht sich explizit nicht auf bestimmte Länder, Kulturen oder geografische Grenzen. Es ist ein Sammelbegriff, mit dem sich eine Vielzahl Asiatischer Deutscher
gemeinsam positionieren und solidarisieren, um gegen Rassismus und für gesellschaftliche Teilhabe einzutreten. Der Antiasiatische Rassismus
in Zeiten der Corona-Pandemie zeigt dabei lediglich eine Facette existierender Rassismen gegen Asiatische Deutsche
Menschen auf.
Weiterführende Begriffe: People of Color, Rassismus, Schwarze Deutsche, Antimuslimischer Rassismus, Migranten, Deutschtürken, Russlanddeutsche, Neue Deutsche
Deutschland ist eines der wenigen Länder, in dem das Recht auf Asyl in der Verfassung festgeschrieben ist: »Politisch Verfolgte genießen Asylrecht«, heißt es in § 16a Grundgesetz. Doch dieses Recht wurde 1993, nach einer Welle rassistischer und ausländerfeindlicher Gewalttaten, mit dem sogenannten »Asylkompromiss« stark eingeschränkt und ist weitgehend vom EU-Recht abgelöst. Lediglich ein bis zwei Prozent der Asylbewerber erhalten in Deutschland Asyl nach dem Grundgesetz (»Asylberechtigte«), weil sie durch den Herkunftsstaat oder staatsähnliche Akteure verfolgt werden (wie zum Beispiel den afghanischen Taliban vor 2001).
sind keine Synonyme, sondern unterschiedliche rechtliche Schutzformen. Einen Anspruch auf Asyl haben nur politisch verfolgte Geflüchtete in Deutschland, gemäß Art. 16a im Grundgesetz. Der Flüchtlingsschutz dagegen wird nach der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt. Außerdem gibt es auch Abschiebungsverbote auf Grundlage der Antifolterkonvention der Vereinten Nationen, der Europäischen Menschenrechtskonvention und anderer internationaler Abkommen.
Der Begriff ist negativ konnotiert. Er wird häufig dann verwendet, wenn Geflüchtete
als Bedrohung oder Belastung betrachtet werden und nicht als Schutzsuchende
. Weitere Alternativen: Asylsuchende
,exilierte Menschen
, je nach Status auch Asylberechtigte
, geschützte Personen
.
sind Metaphern, die vor allem in den 1980er und 1990er Jahren verbreitet waren. Sie suggerieren, dass es notwendig sei, die Aufnahme von Geflüchteten zu verhindern – diese werden deshalb Naturkatastrophen gleichgesetzt. Wie die Parole »Das Boot ist voll« werden die oben genannten Begriffe als populistische Floskeln und emotional aufgeladene Angstmacherei kritisiert. Inzwischen werden oft die Varianten Flüchtlingsstrom oder »Flüchtlingswelle« gebraucht, die dieselben Assoziationen wecken. Ein neutrales Schlagwort wäre z. B. Fluchtmigration
.
Während »Scheinasylant« und »Asylschmarotzer« heutzutage vor allem Begrifflichkeiten der rechtsextremen Szene sind, findet sich die Bezeichnung »Asylbetrüger« teilweise auch in Mainstream-Medien. So wurden bspw. Flüchtlinge bezeichnet, die sich angeblich als Syrer*innen ausgeben würden, um ihre Chance auf Asyl zu erhöhen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière behauptete im Oktober 2015, 30 Prozent aller Schutzsuchenden
, die sich als Syrer*innen ausgeben würden, seien gar keine. Für diese Zahl fehlt allerdings jeglicher Beleg.
sind juristisch gesehen Personen, die einen Antrag auf Anerkennung als politisch Verfolgte gestellt haben, deren Verfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aber noch nicht abgeschlossen sind. Bis zum Antrag gilt man für die Behörden als »Asylbegehrender« oder Asylsuchender
. Allerdings ist der Begriff »Asylbewerber« irreführend, weil ein Grundrecht auf Asyl besteht; Menschen bewerben sich nicht um Grundrechte, sie haben sie einfach. Alternative Begriffe: Geflüchtete
oder Schutzsuchende
.
wären im eigentlichen Wortsinn eher Kritiker*innen der Asylgesetzgebung, wie z.B. der Residenzpflicht für Geflüchtete. Tatsächlich sind Asylkritiker*innen/-gegner*innen oft Euphemismen für diejenigen, die sich rechtsextrem, rechtsradikal oder rassistisch gegen Geflüchtete äußern. Die Begriffe werden häufig als Selbstbezeichnungen von Rechtsextremen
, Rechtsradikalen
oder Rechtspopulisten benutzt. Da das Recht auf Asyl im Grundgesetz niedergeschrieben ist, kann dessen vollkommene Ablehnung als verfassungsfeindlich eingestuft werden. In der Berichterstattung können Menschen mit rechtsextremen Positionen als Rechtsextreme
bezeichnet werden. Die Nachrichtenagentur dpa verwendet die Begriffe Asylkritiker/Asylgegner seit Juli 2015 nicht mehr, weil sie beschönigend sind.
ist ein politisches Schlagwort, das seit den 1980er Jahren vor allem dann verwendet wird, wenn es um eine Einschränkung des Asylrechts geht, ähnlich wie die Begriffe »Asyltourismus« oder »Sozialtourismus«. Gleichzeitig handelt es sich um einen Kampfbegriff von Rechtsradikalen oder Rechtsextremen, die das Recht auf Asyl an sich infrage stellen wollen. Bereits 2001 wird im Zuwanderungsbericht des Bundesinnenministeriums gefordert, den Begriff nur im Zusammenhang mit Einzelfällen zu verwenden. Ein Recht einzufordern bzw. zu beantragen, ist kein Missbrauch, selbst wenn das Begehren erfolglos bleibt. Missbräuchlich ist erst der Betrugsversuch.
wird in der Öffentlichkeit oft synonym zum Begriff Flüchtlinge gebraucht. Im Sprachgebrauch des UNHCR ist ein Asylsuchender
aber eine Person, die einen Antrag auf Anerkennung als politisch Verfolgter
gestellt hat, den Status als Flüchtling oder Asylberechtigter aber noch nicht erhalten hat.
wird häufig als Synonym für Deutsche ohne Migrationshintergrund verwendet, wirkt dabei jedoch ausgrenzend, da Eingewanderte und ihre Nachkommen auch zu den Aufnehmenden gehören. Ein klärender Zusatz, wie multikulturelle Aufnahmegesellschaft
wäre sinnvoll, damit deutlich wird: Es sind die rund 83 Millionen Bürger*innen in Deutschland gemeint.
bezeichnet Einwohner*innen ohne deutsche Staatsbürgerschaft. Als Synonym für Einwanderer
ist er dagegen falsch, da die meisten Migranten und ihre Nachkommen keine Ausländer*innen mehr sind, sondern Deutsche. Grundsätzlich verortet »Ausländer« Menschen im Ausland und klingt nicht nach jemandem, der*die den Lebensmittelpunkt in Deutschland hat.
taucht erstaunlicherweise immer wieder auf, ist sachlich falsch und als diskriminierender Widerspruch zu sehen. Vermutlich ist damit Deutsche mit internationaler Geschichte
, also mit eigener Einwanderungserfahrung oder Migrationshintergrund gemeint.
sind als Synonyme für Rassismus
und rassistische Tatmotive
ungenau, da es selten um tatsächliche Fremde wie etwa Tourist*innen geht. Von der vermeintlichen »Ausländerfeindlichkeit« sind oft deutsche Staatsangehörige betroffen. Wer Angriffe auf BPoC als »Fremdenfeindlichkeit« oder »Ausländerhass« bezeichnet, übernimmt die Sichtweise der rassistischen Täter*innen. Präziser ist es, die Straftaten und Motive als rassistisch
, rassistisch motiviert
, rechtsextrem
, rechtsterroristisch
oder neonazistisch
zu bezeichnen.
Weiterführende Begriffe:
Hassverbrechen
,
Hasskriminalität,
Ideologien der Ungleichwertigkeit,
Extremismus,
Rechtsextremismus,
Neonazi Asylkritiker/Asylgegner,
Antimuslimischer Rassismus Islamfeindlichkeit,
Islamophobie,
Rassismus,
Rasse,
Rechtspopulist,
Xenophobie
sollte nicht als eine Bezeichnung für alle Straftaten verwendet werden, die von Ausländern begangen werden, sondern als Oberbegriff für Verstöße, die nur von Ausländer*innen begangen werden können, wie z. B. Visavergehen oder Verstöße gegen Asylgesetze. Alle anderen Straftaten können konkret benannt werden – es ist bei Delikten, die Ausländer*innen seltener begehen (z. B. Steuerflucht) auch nicht von »Deutschen-Kriminalität« die Rede.
wird seit den 1970er Jahren als meistens wohlmeinende, jedoch widersprüchliche Bezeichnung für Menschen verwendet, die seit vielen Jahren hier leben und voraussichtlich bleiben werden. Soll die nicht-deutsche Staatsbürgerschaft betont werden, ist ausländische*r Bürger*in
passender, da bei »Mit-Bürger*in« ein unnötiges »Othering« stattfindet, d.h. ein*e Mitbürger*in ist damit scheinbar anders als ein*e Bürger*in.
sind deutsche »Volkszugehörige« und mit etwa 4,5 Millionen Menschen die größte Einwanderergruppe in der Bundesrepublik. Laut Definition des Innenministeriums handelt es sich bei ihnen um »Personen deutscher Herkunft, die in Ost- und Südosteuropa sowie in der Sowjetunion unter den Folgen des Zweiten Weltkrieges gelitten haben (und die) noch Jahrzehnte nach Kriegsende aufgrund ihrer Volkszugehörigkeit massiv verfolgt« wurden. In der Bundesrepublik können sie die »Statusdeutscheneigenschaft« bekommen, werden damit deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt und sind keine Ausländer (siehe auch Vertriebene).
ist ein Verwaltungsakt und betrifft Geflüchtete, deren Antrag auf Asyl rechtskräftig abgelehnt wurde oder auch Ausländer, die Straftaten begangen haben oder eine Gefahr für die Sicherheit des Landes darstellen. Menschen, die nach Erhalt des Ausweisungsbescheids nicht freiwillig gehen, droht die Abschiebung.
autochthon kommt aus dem Griechischen und bedeutet sinngemäß eingeboren, alteingesessen. Autochthone Deutsche
könnte dazu dienen, Deutsche ohne Migrationshintergrund
zu beschreiben, hat allerdings als kaum bekanntes Fremdwort wenig Aussicht, sich durchzusetzen.