Suchergebnis: "Flüchtlingskrise"

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ist ein häufig benutztes Schlagwort in der Asyldebatte. Es sagt aus, dass es eine Krise wegen geflüchteten Menschen gebe und weist die Verantwortung den Schutzsuchenden zu, anstatt die Ursachen für Probleme z.B. im Versagen deutscher Politik oder Strukturen zu suchen. Entsprechend kann stattdessen auch von einer Krise der Asylpolitik oder neutraler von Fluchtmigration oder Fluchtbewegung die Rede sein.

Weiterführende Begriffe:Flüchtlingsstrom, -zustrom, -welle, Asylkritiker*in / Asylgegner*in, Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)

Ausländerkriminalität

sollte nicht als eine Bezeichnung für alle Straftaten verwendet werden, die von Ausländer*innen begangen werden, sondern als Oberbegriff für Verstöße, die nur von Ausländer*innen begangen werden können, wie z. B. Visavergehen oder Verstöße gegen Asylgesetze. Alle anderen Straftaten können konkret benannt werden – es ist bei Delikten, die Ausländer*innen seltener begehen (z. B. Steuerflucht) auch nicht von »Deutschen-Kriminalität« die Rede.
Weiterführende Begriffe: AbschiebungBlutracheEhrenmord, Mord im Namen einer vermeintlichen Ehre, Parallelgesellschaft, Clan, Clan-Kriminalität, Banden

Flüchtlingsstrom, -zustrom, -welle

sind Metaphern, mit denen die Einreise von Geflüchteten beschrieben wird. Sie vermitteln das Bild eines Naturphänomens, das sich seinen Weg nach Deutschland bahnt oder das Land überschwemmt. Der Begriff suggeriert, dass die Politik machtlos einer Naturgewalt ausgesetzt ist und weist damit den Schutzsuchenden selbst die Verantwortung für asylpolitische oder strukturelle Probleme bei ihrer Aufnahme in Deutschland zu. Journalistisch angemessener ist es, konkrete Zahlen zu nennen oder neutral von Fluchtmigration zu sprechen.

Weiterführender Begriff: Asylantenstrom

Obergrenze

ist eine politisches Schlagwort. Es suggeriert, das Recht auf Asyl in Deutschland könne auf eine bestimmte Anzahl von Personen beschränkt werden. Anfang 2018 einigte sich die Regierungskoalition auf die Formulierung: künftig könne eine »Spanne von jährlich 180.000 bis 220.000« nicht überstiegen werden. Der Begriff Obergrenze wurde dabei vermieden, weil eine solche Begrenzung rechtlich nicht zulässig ist. Das Recht auf Asyl ist ein Grundrecht und hat Verfassungsrang.

Weiterführende Begriffe: Geflüchtete, Asyl und Flüchtlingsschutz

Asyl

Deutschland ist eines der wenigen Länder, in dem das Recht auf Asyl in der Verfassung festgeschrieben ist: »Politisch Verfolgte genießen Asylrecht«, heißt es in § 16a Grundgesetz. Doch dieses Recht wurde 1993, nach einer Welle rassistischer Gewalttaten, mit dem sogenannten »Asylkompromiss« stark eingeschränkt und ist weitgehend vom EU-Recht abgelöst. Lediglich ein bis zwei Prozent der Asylbewerber*innen erhalten in Deutschland Asyl nach dem Grundgesetz (»Asylberechtigte«), weil sie durch den Herkunftsstaat oder staatsähnliche Akteure verfolgt werden.1

Weiterführende Begriffe: Asylbewerber*innen, Asylsuchende, Bleiberecht, Duldung, Geschützte Personen, Abschiebung, Geflüchtete

Heimatschutz

bezieht sich heute teils auf den Denkmalschutz (Schweiz) und ist ebenso ein militärischer Begriff. Er ist belastet, weil Neonazis ihn häufig nutzen (aus der neonazistischen Vereinigung »Thüringer Heimatschutz« ist der NSU entstanden). Zudem wird Heimatschutz von Rechtsradikalen und Rechtsextremen auch als Argument für mehr Umweltschutz und daraus folgend gegen Einwanderung vorgebracht, um die »deutsche Natur« zu erhalten.

Weiterführende Begriffe: Besorgte Bürger*innen, Bürgerlich (konservativ)